Worum geht es bei der Entsendung ins Ausland?
Wenn Sie einen Ihrer Arbeitnehmer anweisen, im Ausland zu arbeiten, handelt es sich um eine Entsendung. Das gilt auch für kurze Aufenthalte oder Dienstreisen. Bei Entsendungen steht der Beschäftigte in den meisten Fällen weiter unter dem Schutz der deutschen Sozialversicherung. Dies muss er im Ausland nachweisen, indem er immer eine sogenannte A1-Bescheinigung bei sich trägt, um sie im Bedarfsfall vorzeigen zu können.
Pflicht zur A1-Bescheinigung auch bei kurzen Dienstreisen ins Ausland
Viele Arbeitgeber haben das früher etwas nachlässiger behandelt. Inzwischen achten aber mehr und mehr Staaten auf die Einhaltung der Regeln. Daher sollten Sie immer prüfen, ob es sich um eine Entsendung im europarechtlichen Sinne handelt. Dafür ist z. B. wichtig, in welchem Land der Arbeitnehmer seine Beschäftigung ausüben will und welche Staatsangehörigkeit er hat. Selbst innerhalb der EU gibt es Ausnahmen, die Sie vorher prüfen sollten. Gleichzeitig ist es aber in der Zwischenzeit möglich, die Bescheinigung auch elektronisch zu beantragen, so dass Sie auch kurzfristig handeln können, wenn der Bedarf einer Auslandsreise entsteht.
Unser neuer Frage-Antwort-Katalog
In Abstimmung mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes haben wir einen Frage-Antwort-Katalog Entsendung entwickelt, in dem Sie die Voraussetzungen für die Entsendung ins Ausland und A1-Bescheinigung prüfen können. Selbst wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, finden Sie in den Ergebnissen weiterführende Hinweise, wo Sie sich informieren können und welche Stelle Ihnen helfen kann. Wenn Sie sich grundsätzlich informieren sollen, lesen Sie den aktualisierten Steckbrief Entsendung.
Beachten Sie: Die Voraussetzungen können für jeden Arbeitnehmer und jeden Staat anders sein. Bitte prüfen Sie daher immer wieder, welche Regelungen gelten. Dies kann sich auch zeitlich ändern, wie das Beispiel Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland) mit dem Brexit zeigt.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Wir beschäftigen uns immer wieder auch mit Neuigkeiten bei Entsendungen. Daher lohnt es sich, unsere aktuellen Meldungen zu verfolgen. Einige News der letzten Zeit können Sie direkt hier nachlesen:
- Entsendung in die Niederlande ab März online melden
- Entsenderichtlinie: Ab 30. Juli 2020 bessere Bedingungen für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland