Was ist der Beitragsnachweis?
Mit einem Beitragsnachweis müssen Sie den Einzugsstellen mitteilen, in welcher Höhe Sie Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Die Einzugsstellen sind meist die zuständigen Krankenkassen. Fälligkeit zur Meldung der Beitragsnachweise ist der fünftletzte Bankarbeitstag des Monats. Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist dann der drittletzte Bankarbeitstag. Ausführlich ist das in unserem Steckbrief Beitragsnachweis erklärt.
Besonderheiten beim Minijobber
Erste Besonderheit ist der Empfänger. Egal wo Ihr Arbeitnehmer krankenversichert ist: Der Beitragsnachweis für Minijobber geht an die Minijob-Zentrale. Dort melden Sie aber nicht jeden Minijobber einzeln, sondern als Summe für alle Minijobber für einen Kalendermonat.
Neben den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung sowie den bekannten Umlagen gibt es auch hier eine Besonderheit. 450-Euro-Minijobber können statt einer individuellen Besteuerung eine Pauschsteuer wählen. Und auch die muss mit dem Beitragsnachweis gemeldet werden.
Wichtig ist, dass Sie die Fälligkeit der Beitragsnachweise einhalten. Das gilt auch, wenn mal in einem Monat keine Beiträge anfallen. Das kann z. B. bei unbezahltem Urlaub sein. Dann geben Sie einen „Null-Beitragsnachweis“ ab. Liegt der Minijob-Zentrale kein Beitragsnachweis rechtzeitig vor, dann muss sie schätzen. Das ist kompliziert für Sie und verursacht zusätzliche Aufwände.
Zwei Möglichkeiten zur Vereinfachung
- Erhalten Ihre Minijobber jeden Monat das gleiche Arbeitsentgelt, dann ändert sich meist auch nicht die Höhe der Abgaben über einen längeren Zeitraum. Sie können dann einen sogenannten Dauer-Beitragsnachweis einreichen; die monatliche Datenübermittlung entfällt. Ein als Dauer-Beitragsnachweis gekennzeichneter Beitragsnachweis bleibt solange gültig, bis Sie einen geänderten Beitragsnachweis oder Dauer-Beitragsnachweis einreichen. Änderungen wegen neuer Beitragssätze berücksichtigt die Minijob-Zentrale automatisch.
- Sind es in mehreren Monaten weniger als 7 Euro an monatlichen Abgaben, können Sie bei der Minijob-Zentrale beantragen, dass Sie nur viertel-, halb- oder jährlich bezahlen.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Rund um die Beschäftigung von Minijobbern haben wir Frage-Antwort-Kataloge und Steckbriefe für Sie verfügbar. Frage-Antwort-Kataloge klären Ihre individuellen Geschäftssituationen. Steckbriefe sind kompakte und allgemeinverständliche Informationen für Arbeitgeber. Über die Links gelangen Sie zu unseren Informationsangeboten:
- Neueinstellung 450-Euro-Minijobber: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- Neueinstellung Kurzfristiger Minijobber: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- Befreiung von der Rentenversicherung: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
Weitere Meldungen sind:
- Erhöhung Mindestlohn am 1. Juli 2021: So müssen Arbeitgeber rechnen
- Kurzfristiger Minijob: Wegen Corona verlängerte Frist bis Oktober 2021
- Am 1. Oktober 2020 steigen die Sätze für Umlage U1 und Umlage U2 bei Minijobbern
- Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn auch im Minijob – gewerblich und im Haushalt
- Studenten als Aushilfen: Werkstudent oder 450-Euro-Minijobber?
Experten finden die Dokumente der Sozialversicherung zu den Minijobbern in der Rubrik Geringfügige Beschäftigung. Dazu gehören die allgemeinen Richtlinien und ein aktuelles Rundschreiben zu Corona und einem Urteil des Bundessozialgerichts zu den Zeitgrenzen im Zusammenhang mit der kurzfristigen Beschäftigung.