Der Stundenlohn ist geregelt – entweder im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder im Mindestlohngesetz. Aber damit ist es ja nicht getan: Hinzukommen noch Steuern und Abgaben an die Sozialversicherung, ggf. Zuschläge oder geldwerte Vorteile. All das kann die tatsächlichen Stundenlöhne in die Höhe treiben. Was genau Arbeitgeber berücksichtigen sollten und ob der Stundenlohn in Deutschland konkurrenzfähig ist, darum geht es in diesem Artikel.
Arbeitskosten und deren Entwicklung im europäischen Vergleich
Wie destatis, das Statistische Bundesamt ermittelt hat, lagen die Kosten für eine Arbeitsstunde im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Deutschland im Jahr 2022 durchschnittlich bei 39,50 Euro (Quelle: destatis) – 44 Prozent mehr als der europäische Durchschnitt von 30,50 Euro. Mit den 39,50 € steht Deutschland in der EU an siebter Stelle. Zum Vergleich: In Luxemburg (Platz 1) kostete die Arbeitsstunde dem Arbeitgeber 50,70 Euro, in Bulgarien (letzter Platz) nur 8,20 Euro. In den letzten zehn Jahren haben, und das ist leicht nachvollziehbar, die Staaten mit den niedrigsten Stundenlöhnen, wie zum Beispiel Rumänien oder Litauen, prozentual den größten Anstieg an Arbeitskosten verzeichnet. In Deutschland stiegen die Löhne durchschnittlich im gleichen Zeitraum nur um 5,6 Prozent. Der europäische Durchschnitt lag bei 5,2 Prozent.
Welche Sozialabgaben kommen zum netto-Verdienst hinzu?
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den so genannten Lohnnebenkosten zusammen. Zum Bruttoverdienst zählen das Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütungen für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage) sowie Sachleistungen. Bei der Statistik wurde die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht berücksichtigt.
Zu den Lohnnebenkosten zählen insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers.
Konkret: Was gehört in Deutschland alles dazu?
In Deutschland haben wir eines der umfassendsten Sozialsysteme. Als Arbeitgeber zahlen Sie zusätzlich zu den geschuldeten Arbeitsentgelten Beiträge zur
- Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil 50 Prozent einschließlich der Hälfte des Zusatzbeitrags)
- Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil 50 Prozent, aber ohne Anteil am Beitragszuschlag für Kinderlose)
- Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil 50 Prozent)
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil 50 Prozent)
- Unfallversicherung
- Entgeltfortzahlungsversicherung U1 (nur bei Teilnahme: Arbeitgeberanteil 100 Prozent)
- Entgeltfortzahlungsversicherung U2 (Arbeitgeberanteil 100 Prozent)
- Insolvenzgeldumlage (Arbeitgeberanteil 100 Prozent)
Besondere Regelungen gelten für den Bereich der Minijobs. Hier müssen Sie als Arbeitgeber (bei Minijob mit Verdienstgrenze) pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) und zur Rentenversicherung (15 Prozent) zahlen. Hinzu kommen noch die Pauschalsteuer von 2 Prozent und die Beiträge zur Unfallversicherung, die Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung und die Insolvenzgeldumlage.
Prozentual sind die Beiträge bei hohen Entgelten ggf. niedriger, weil durch die Beitragsbemessungsgrenzen hohe Einkommen nicht immer in voller Höhe beitragspflichtig sind.
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