Ein Blick zurück

Über viele Jahrzehnte hat der Sozialversicherungsausweis die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber begleitet. Die Nutzung hatte sich im Lauf der Jahre immer wieder verändert. Zeitweise galt für den SV-Ausweis in bestimmten Branchen eine Mitführpflicht bei der Arbeit. Dann musste der Ausweis vom Beschäftigten mit einem Lichtbild versehen werden. Da das Ganze aber nicht fälschungssicher war, wurde diese Nutzung schnell wieder verworfen. Stattdessen müssen die Arbeitnehmer in den entsprechenden Branchen jetzt immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.

Vorlagepflicht

Um sicherzustellen, dass Sie als Arbeitgeber immer mit der richtigen Rentenversicherungsnummer die Meldungen übermitteln, sah das Gesetz bis Ende letzten Jahres die Vorlagepflicht des SV-Ausweises vor. Wenn Ihnen die Rentenversicherungsnummer des (neuen) Beschäftigten nicht bekannt war, musste Ihnen der Mitarbeiter seinen SV-Ausweis bei Beginn der Beschäftigung vorlegen.

Diese Vorlagepflicht ist weggefallen. Ist Ihnen jetzt die Nummer des neuen Mitarbeiters nicht bekannt, rufen Sie die Rentenversicherungsnummer elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung ab. Das geht sehr schnell, oft kommt die Antwort schon in wenigen Minuten.

Natürlich spricht nichts dagegen, dass Ihnen ein neuer Mitarbeiter seinen – noch vorhandenen Ausweis – bei Beschäftigungsbeginn vorlegt, eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht mehr.

Der Ersatz

Natürlich muss der Versicherte erfahren, welche Versicherungsnummer für ihn vergeben wurde. Schließlich ist das das oberste Ordnungskriterium für die Rentenversicherung. Anstelle des SV-Ausweises erhält er jetzt aber bei der Vergabe einer neuen Nummer nur einen Versicherungsnummernachweis. Darin enthalten sind (wie schon bisher beim SV-Ausweis) folgende Daten:

  • die Renten-/Sozialversicherungsnummer
  • den vollen Namen (Vor- und Nachnamen)
  • den Geburtsnamen und
  • das Ausstellungsdatum.

Den Versicherungsnummernachweis nimmt der Beschäftigte zu seinen Unterlagen. Die Vorlage beim Arbeitgeber ist nicht mehr vorgesehen.

Wie der Versicherungsnummernachweis aussieht, können Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung nachschauen.

Natürlich bleiben alle bisher vergebenen Versicherungsnummern und die SV-Ausweise weiterhin gültig. Anders als beim SV-Ausweis ist ein Verlust des Versicherungsnummernachweises nicht meldepflichtig.

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