Viele Arbeitgeber machen dieselbe Erfahrung: Die Auftragslage ist gut, gern würden sie noch mehr Aufträge annehmen. Daher schreiben Sie Stellen aus und suchen händeringend neue Arbeitnehmer. Aber es gibt keine qualifizierten Bewerber, um die Stellen zu besetzen. Die Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zum Jahresbeginn 2019 bestätigt: Die meisten befragten Unternehmen sehen im Fachkräftemangel eines der größten Risiken für den unternehmerischen Erfolg. Die Zuwanderung aus dem EU-Ausland allein kann diesen Fachkräftemangel in Deutschland nicht ausgleichen. Daher soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hier Abhilfe schaffen.

Das leistet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 

Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Sie als Arbeitgeber Fachkräfte aus nicht EU-Ländern leichter einstellen können. Dazu gehört beispielswiese eine Gleichstellung von Hochschulabsolventen und Menschen mit einer qualifizierten, anerkannten Berufsausbildung.

Die weiteren Eckpunkte des Gesetzes:

  • Mit einer anerkannten Qualifikation und einem Arbeitsvertrag können ausländische Fachkräfte in Deutschland arbeiten. Die bisherige Vorrangprüfung entfällt (wie schon für ausländische Akademiker).
  • Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation dürfen einreisen, um einen Arbeitsplatz zu finden. Dazu dürfen sie höchstens  sechs Monate in Deutschland bleiben. Das geht unter zwei Voraussetzungen: Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse und finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt. Die Beschränkung auf Engpassberufe entfällt. Für Bewerbungszwecke dürfen sie bei möglichen Arbeitgebern zur Probe arbeiten, für maximal zehn Stunden pro Woche.
  • Die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird deutlich erleichtert. Hier sorgt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für mehr Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen um die Anerkennung – ggf. durch praktische oder theoretische Nachqualifizierung – zu erreichen.
  • Fachkräfte mit einem deutschen Universitätsabschluss oder einer abgeschlossenen Ausbildung in Deutschland können nach zwei Jahren im Job eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Für Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen ist das nach vier Jahren möglich.
  • Um den Verwaltungsaufwand bei der Einstellung von ausländischen Fachkräften zu verringern, werden die Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden zentriert. Außerdem soll es beschleunigte Verfahren für Fachkräfte (gegen Gebühr) geben.

Programme und Projekte der Bundesregierung gegen den Fachkräftemangel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung, erreichbar unter www.kofa.de. Es hilft insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften.
Außerdem unterstützt die zentrale Beratungsstelle Berufsanerkennung alle ausländischen Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten. Die Mitarbeiter beraten die Bewerber bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bzw. einer Nachqualifikation in Deutschland sowie bei der Einreise. Mehr dazu finden Interessenten im Online-Portal Make it in Germany

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Sie erstmals einen Arbeitnehmer einstellen wollen, können Sie unter „Neuer Arbeitgeber“ prüfen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Und die passende Art der Beschäftigung finden Sie über „Orientierung Neueinstellung“.

Weiterführende Links und Quellen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet die wichtigsten Fragen mit einer FAQ-Seite zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.