Trend: Videosprechstunden, Krankschreibung per Telefon, elektronische AU
In der Corona-Pandemie ist das Mittel ganz speziell eingesetzt worden: Krankschreibung per Telefon bei Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion schließen lassen. Dadurch sollten Arzt-Patienten-Kontakte reduziert werden, um das Ansteckungsrisiko vor allem der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu reduzieren.
Auch wenn diese Regelung befristet ist, wird der technische Fortschritt nicht halt machen. Videosprechstunden reduzieren unnötige Wege und klären die Behandlungsnotwendigkeit. Ferndiagnostik auf Basis einer besseren Bilderkennung reduziert die Zahl physischer Kontakte. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird 2022 auch die Arbeitgeber erreichen und ersetzt den „gelben Schein“.
Grundsätzlich bleibt es beim Vertrauensschutz der ärztlichen Meinung
Ärzte sind von Berufswegen dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen auf Basis von diagnostizierten Krankheiten und Symptomen zu treffen. Dazu gehört auch die Frage, wann ein Arbeitnehmer krankgeschrieben wird und eine Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt wird. Bei Verdachtsmomenten, dass es sich hierbei um eine Gefälligkeit des Arztes gegenüber dem Beschäftigten handelt, kann der Arbeitgeber versuchen, bestimmte Überprüfungen zu veranlassen.
Das ändert sich auch nicht, wenn eine Krankschreibung per Telefon erfolgt. Überall dort, wo der Gesetzgeber oder die von ihm beauftragten Einrichtungen regeln, dass eine solche Methode möglich oder sogar gewünscht ist, kann der Arbeitnehmer sich darauf berufen. Dazu zählt z. B. die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie müssen als Arbeitgeber zunächst davon ausgehen, dass diese Maßnahme auch notwendig war. Wenn Sie daran Zweifel haben, müssen Sie die üblichen Wege beschreiten.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Die Themen rund um Krankheit und Unfall sind im Informationsportal wichtig, weil sie vielfach zu Informationspflichten und Meldungen gegenüber der Sozialversicherung führen. Hier stellen wir Ihnen Frage-Antwort-Kataloge zur individuellen Fallprüfung und Steckbriefe zur allgemeinen Information zur Verfügung dazu zählen:
- Krankheit des Arbeitnehmers: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- Berufskrankheit und Unfall: Frage-Antwort-Katalog, Steckbrief Berufskrankheit und Steckbrief Unfall
- Rehabilitation: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- Erkrankte Kinder: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- Quarantäne: Steckbrief
In der Sozialversicherung sind damit Entgeltersatzleistungen und das U1-Verfahren Krankheit zur Erstattung von Entgeltfortzahlung verbunden. Unter dem Link finden Sie den passenden Steckbrief.
Experten können sich in der SV-Bibliothek umschauen, um die zugehörigen Dokumente der Sozialversicherung zu finden. Dazu gehören folgende Rubriken:
- Ausgleichsverfahren U1 und U2 im Versicherungs- und Beitragsrecht
- Organspender im Versicherungs- und Beitragsrecht
- Entgeltersatzleistungen im Meldeverfahren
- Aufwendungsausgleichsgesetz im Meldeverfahren
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