Bereits 2020 war die maximale Beschäftigungsdauer für kurzfristige Minijobber verlängert worden. Dadurch sollte einerseits der Ausfall von Arbeitskräften wegen Corona ausgeglichen werden. Zum anderen bekamen Menschen erweiterte Verdienstmöglichkeiten, die in der Pandemie mit weniger Geld auskommen mussten. Ein kurzfristiger Minijob bot hier also eine gute Übergangslösung.

Frist: Vier Monate oder 102 Tage

Dieses Mittel hat der Gesetzgeber auch 2021 wieder genutzt, allerdings mit anderen Fristen. Dieses Jahr gilt: Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch vier statt drei Monate dauern oder 102 Tage statt 70 Tage. Dies hilft vor allem bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft, wo die Arbeitnehmer länger als sonst beschäftigt bleiben können, ohne Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen.

Die Regelung wurde mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes am 22. April 2021 durch den Bundestag verabschiedet und hat am 29. April 2021 den Bundesrat durchlaufen. Nachfolgend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Beschäftigungsbeginn wichtig

Das Gesetz gilt rückwirkend für alle kurzfristigen Beschäftigungen mit einem Beschäftigungsbeginn ab dem 1. März 2021. Wenn der kurzfristige Minijob bereits davor begonnen hat, gelten als Bestandsschutz weiter drei Monate bzw. 70 Tage als Frist. Die Regelung endet zum 31. Oktober 2021.

Die übrigen Voraussetzungen müssen aber weiter erfüllt sein. Das betrifft vor allem die sogenannte Berufsmäßigkeit. Eine Beschäftigung ist dann berufsmäßig, wenn sie nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung für den Arbeitnehmer ist. Dafür gibt es bestimmte Kriterien, die Sie in unserem Steckbrief Berufsmäßigkeit mit Erläuterungen finden.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Zu den Themen finden Sie bei uns Frage-Antwort-Kataloge und Steckbriefe. In Frage-Antwort-Katalogen können Sie Ihre individuelle Geschäftssituation klären. Und Steckbriefe erläutern Themen kompakt und verständlich mit weiterführenden Hinweisen:

Bitte beachten Sie: Beim Frage-Antwort-Katalog zum kurzfristigen Minijobber gelten noch die üblichen Grenzen.