Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit – steuer- und beitragsfrei
Die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind – innerhalb gewisser Grenzen – steuer- und beitragsfrei. Das gilt auch für Minijobber. Aber es kann Probleme geben, wenn die Zuschläge ohne Arbeit geleistet werden....