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  • Ab 01. Juni 2025: Erweiterter Mutterschutz bei Fehlgeburten

    Die Mutterschutzfrist gilt für werdende Mütter vor und nach der Geburt. Durch eine Gesetzesänderung werden nun auch Frauen berücksichtigt, die eine Fehlgeburt erleiden. Das gilt ab 1. Juni 2025.

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