Was ist die Energiepreispauschale?

Mit dem Energie-Entlastungspaket hat die Regierung eine einmalige Energiepreispauschale beschlossen. Sie soll die Arbeitnehmer bei den Energiekosten entlasten, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stark gestiegen sind. Das Entlastungspaket enthält als Kernstück eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die alle Erwerbstätigen erhalten. Nach bisherigen Angaben ist die Pauschale steuerpflichtig und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Wer erhält die Einmalzahlung?

„Alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland mit einer Steuerklasse 1 bis 5 erhalten einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt“ heißt es im Koalitionsbeschluss. Die Pauschale betrifft auch alle Arbeitgeber, denn diese sollen den Betrag über die Lohnabrechnung zusammen mit dem Gehalt auszahlen und zwar unabhängig zu weiteren Zahlungen wie der Mobilitätsprämie, der Pendlerpauschale oder dem Job-Ticket. Allerdings sind viele Fragen zum genauen Prozess und zur Auszahlung noch offen. Ob Arbeitgeber die 300 Euro vorschießen müssen oder ob der Staat das Geld vorab überweist, ist unklar. Offen ist auch, wie man eine zu starke bürokratische Belastung der Arbeitgeber oder auch Finanzierungsengpässe während der Auszahlung vermeiden kann. 

Welche Abzüge werden fällig?

Die Einmalzahlung ist in voller Höhe steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Angestellten mit einem hohen Steuersatz am Ende weniger bleibt. Die volle Summe erhalten die Arbeitnehmer, die unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags bleiben. Die Pauschale soll so den Einkommensschwachen eher zugute kommen als den Gutverdienern. Die Koalition plant bislang, dass keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Energiepreispauschale fällig werden.

Wann wird die Pauschale ausgezahlt?

Das Energie-Entlastungspaket enthält neben der Energiepreispauschale weitere Regelungen. Wann ein Gesetzesentwurf vorliegt, der dann den Bundestag und den Bundesrat durchläuft, ist noch unklar. Ziel der Bundesregierung ist eine Auszahlung noch in 2022. Konkretere Angaben für einen Termin gibt es noch nicht.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Sobald der Bundesrat das Gesetz für die Energiepreispauschale und anderen Regelungen aus dem Entlastungspaket verabschiedet hat, informieren wir Sie hier im Informationsportal. Wenn Sie sich bis dahin allgemein über Einmalzahlungen informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Steckbrief Einmal- und Sonderzahlungen. Darin lesen Sie auch, wie Sie Einmalzahlungen in den Meldungen zur Sozialversicherung behandeln müssen.