Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Die Urlaubszeit beginnt und damit für viele Arbeitgeber die Suche nach Aushilfen. Wenn die Stammbelegschaft in Urlaub fährt oder das Saisongeschäft beginnt, werden helfende Hände für eine bestimmte Zeit gebraucht. Ob Schüler oder Student – für viele von ihnen eine gute Gelegenheit, sich mit einem Ferienjob etwas dazu zu verdienen.

Jeden Ferienjob anmelden!

Zunächst ist klar: Sie müssen jede Aushilfe  als Arbeitnehmer in der Sozialversicherung anmelden. Dafür ist es gleichgültig, in welchem Zweig die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist und welche Beiträge gezahlt werden müssen. So ist z .B. für jede Aushilfe auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet. Denn gerade einem unerfahrenen Mitarbeiter kann mal ein Unfall passieren. Wichtig: Achten Sie bei Minderjährigen auf besondere Schutzvorschriften.

Oft eine kurzfristige Beschäftigung …

Arbeitet ein Schüler oder Student nur in den Ferien Vollzeit und geht vorher und nachher in Schule oder Universität, ist die Sache oft ganz einfach. Dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, auch kurzfristiger Minijobber genannt. Dann kann die Aushilfe in diesem Jahr im Sommer bis zu vier Monaten am Stück arbeiten, normalerweise sind es drei Monate. Die Alternative sind 102 Tage 2021 und 70 Tage sonst verteilt über ein Kalenderjahr. Aber Achtung: Das gilt nicht bei einer Beschäftigung zwischen Schul- oder Studienende einerseits und Aufnahme einer Berufstätigkeit andererseits.

… aber nicht immer!

Bei anderen Arten der Aushilfe kommt es darauf an, ob es sich um Schüler oder Student handelt, wie hoch das Arbeitsentgelt ist und welche Arbeitszeiten Sie vereinbaren. Dabei kann es sich dann um einen 450-Euro-Minijobber handeln oder um einen Werkstudenten. Bei einem 450-Euro-Minijobber gilt vor allem die Obergrenze von 450 Euro Arbeitsentgelt im monatlichen Durchschnitt. Der Werkstudent kann neben seinen vorlesungsfreien Zeiten auch im Semester bis zu 20 Stunden wöchentlich oder vorwiegend nachts und an Wochenenden arbeiten.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Zur Klärung, was in der Sozialversicherung gilt, können Sie ganz einfach unsere Frage-Antwort-Kataloge im Informationsportal nutzen. Hier werden Ihnen konkrete Fragen gestellt, die Sie mit Ja , Nein oder Eingabe von Datum oder Geldbetrag beantworten können. Am Ende erhalten Sie ein sozialversicherungsrechtlich richtige Antwort mit Erklärungen und weiterführenden Hinweise. Eine Checkliste hilft Ihnen, die notwendigen Informationen für die Anmeldung zu erfassen. Dazu kommen Steckbriefe als kompakte Hintergrundinformationen.

Für einen Ferienjob kommen folgende Angebote in Frage:

Wichtiger Hinweis bei kurzfristigen Minijobbern: Von März bis Oktober 2021 gelten – wie oben erwähnt – andere Fristen als sonst: 102 Tage statt 70 Tage, vier Monate statt drei Monate. Sollten Sie bei unseren Angeboten noch auf die alten Fristen stoßen, müssen Sie das ignorieren. Im Zweifelsfall nehmen Sie direkt Kontakt zu Minijob-Zentrale auf.