Ab 2021 Mitgliedsbestätigung elektronisch statt Mitgliedsbescheinigung

Sie müssen bei Beschäftigungsbeginn wissen, wie und wo Ihr Arbeitnehmer krankenversichert ist. Ab 2021 entfällt die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Stattdessen erhalten Sie elektronisch eine Mitgliedsbestätigung.