Ab 2021 Mitgliedsbestätigung elektronisch statt Mitgliedsbescheinigung
Sie müssen bei Beschäftigungsbeginn wissen, wie und wo Ihr Arbeitnehmer krankenversichert ist. Ab 2021 entfällt die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Stattdessen erhalten Sie elektronisch eine Mitgliedsbestätigung.
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