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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle unter https://www.informationsportal.de veröffentlichten Websites der ITSG GmbH. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2017 vorgenommenen Bewertung durch das Projekt BIK. Die Prüfung der Barrierefreiheit erbrachte mit 94,25 von 100 möglichen Punkten ein gutes Ergebnis. Allerdings berücksichtigte die Prüfung nicht den Bereich „SV-Bibliothek“ mit den PDF-Dokumenten. Den Prüfbericht der BIK können Sie hier nachlesen. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:

  • Die in der SV-Bibliothek enthaltenen PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Dies liegt nicht in unserem Einflussbereich, da uns die PDFs von anderen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere ältere Dokumente können daher nicht barrierefrei sein.

Barriere melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser Formular. Bitte beachten Sie, dass alle mit Sternchen versehenen Felder ausgefüllt werden müssen.

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Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

ITSG GmbH
Seligenstädter Grund 11
D-63150 Heusenstamm
Telefon 06104 – 600500

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de .