Nach verschiedenen Studien und Befragungen legen Arbeitnehmer heute – neben einem guten Gehalt – großen Wert auf Anerkennung ihrer Arbeit, Wertschätzung und Sicherheit. Grund genug für Sie als Arbeitgeber einmal zu schauen, welche zusätzlichen Leistungen (Benefits) Ihren Mitarbeitern wirklich etwas wert sind. Das wird individuell unterschiedlich sein, aber insbesondere die Themen Alterssicherung und Gesundheit dürften bei fast allen Beschäftigten eine wichtige Rolle spielen.

Kleine Benefits: Obst, Kaffee und Kekse

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern während der Arbeit kostenloses Obst, Kekse, Kaffee und kalte Getränke anbieten, brauchen Sie sich um die Steuer oder Sozialversicherungsbeiträge keine Gedanken machen – solche Zusatzleistungen gelten als überwiegend im betrieblichen Interesse und sind deshalb steuer- und beitragsfrei. Wenn Sie aber ein komplettes Frühstück anbieten, sieht es schon anders aus, dann müssten Sie die Sachbezugswerte versteuern und verbeitragen. Schon das Angebot von Brötchen oder Brezeln kann vom Prüfer kritisch gesehen werden.

Großer Benefit: die Betriebliche Altersversorgung

Ein großes Thema ist die betriebliche Altersversorgung. Hier gibt es zahlreiche unterschiedliche Modelle, mit und ohne Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers, als Gehaltsumwandlung oder Gruppenversicherung. Hier ist die steuerliche und beitragsrechtliche Behandlung recht unterschiedlich. Dann sollten Sie sich dazu vorher beraten lassen.

Eines ist aber sicher: Eine betriebliche Altersversorgung ist ein ideales Mittel zur Mitarbeiterbindung. Zwar dürfen die angebotenen Leistungen bei einem Arbeitgeberwechsel nicht verfallen, aber ob und wie der potenzielle neue Arbeitgeber vergleichbare Leistungen anbietet, kann durchaus ein Entscheidungskriterium für den wechselwilligen Mitarbeiter sein.

Sachzuwendungen

Für so genannte Sachzuwendungen gibt es eine Freigrenze von derzeit 50 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag können Sie steuer- und beitragsfrei Sachbezüge gewähren. Inzwischen haben sich Gutscheinkarten etabliert, mit denen Sie Ihren Mitarbeitern ein Benefit zukommen lassen können (siehe hierzu unsere News vom 1.6.2023).

Präventive Benefits: Gesundheitsmaßnahmen

Besonders unterstützt wird vom Gesetzgeber die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Deshalb sieht das Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiung vor. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei. Voraussetzung: Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Die Förderung gilt nur für Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen, also beispielsweise nicht für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. 

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