Was sind Minijobs?
Minijobs heißen in der Sozialversicherung „geringfügige Beschäftigung“ – so steht es in § 8 SGB IV. Davon gibt es zwei Arten:
- Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist auch besser bekannt als 450-Euro-Minijob. Hier darf der Arbeitnehmer nicht mehr als regelmäßig 450 Euro im Monat verdienen.
- Die kurzfristige Beschäftigung heißt auch kurzfristiger Minijob. Hier ist der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer nicht mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen arbeiten darf. Wegen Corona gelten bis 31. Oktober 2021 ausnahmsweise etwas länger Fristen.
Für beide Varianten gelten besondere Bestimmungen in der Sozialversicherung. Beim 450-Euro-Minijob ist z. B. eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Beim kurzfristigen Minijob liegt hier keine Versicherungspflicht vor ebenso wie die für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, es werden keine Beiträge fällig. Mehr darüber lesen Sie in unseren Steckbriefen, die am Ende dieser Meldung aufgeführt sind.
Mehrere 450-Euro-Minijobs …
… gleichzeitig sind möglich, wenn keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Dazu zählen z. B. auch der Bezug von Vorruhestandsgeld oder der Bundesfreiwilligendienst. Ohne Hauptbeschäftigung gelten dagegen beispielsweise Studenten. Sie dürfen mehrere 450-Euro-Minijobs gleichzeitig haben.
Wird aber der Gesamtverdienst von 450 Euro monatlich überschritten, werden alle diese Beschäftigungen voll sozialversicherungspflichtig – egal, wie hoch das Arbeitsentgelt ist. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Minijobber danach fragen, welche anderen Beschäftigungen er ausübt und wieviel er dabei verdient.
Eine besondere Ausnahme sind Beamte. Da sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, üben sie auch keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus. Daher können sie auch mehrere 450-Euro-Minijob haben.
Mehrere kurzfristige Minijobs …
… sind möglich, wenn die Summe der Tage aller kurzfristigen Minijobs die zeitliche Obergrenze nicht überschreitet. Auch hier ist es für Sie als Arbeitgeber wichtig, nach anderen Beschäftigungen zu fragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie sich an die Minijob-Zentrale wenden.
Damit Ihr Arbeitnehmer überhaupt einen kurzfristigen Minijob annehmen kann, darf er diese nicht berufsmäßig ausüben. Eine Beschäftigung ist dann berufsmäßig, wenn sie nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung für den Arbeitnehmer ist. Würde der Beschäftigte also davon im wesentlichen seinen Lebensunterhalt bestreiten, ist die kurzfristige Beschäftigung nicht möglich. Auch bei zeitlicher Befristung müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Kurzfristiger Minijob UND 450-Euro-Minijob …
… gleichzeitig sind möglich, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiel: Ihr Arbeitnehmer hat bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung UND einen 450-Euro-Minijob. Er kann dann zusätzlich einen kurzfristigen Minijob ausüben.
Wahrscheinlich ist es sonst selten, dass es solche Kombinationen gibt. Da aber während der Corona-Pandemie viele Menschen in Kurzarbeit arbeiten, sind diese Möglichkeiten auf einmal für viele attraktiv geworden. Denn auch bei Kurzarbeit ist diese Konstellation möglich. Wie viel der Arbeitnehmer im kurzfristigen Minijob verdient, ist unerheblich. Was das sonst noch bedeutet, hat die Minijob-Zentrale in einem Blog-Beitrag zusammengefasst.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Für viele der genannten Themen halten wir Steckbriefe für Sie bereit, mit denen Sie sich kompakt informieren können:
- 450-Euro-Minijobber und Hauptbeschäftigung
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für 450-Euro-Minijobber
- Kurzfristiger Minijobber und Berufsmäßigkeit
Wenn Sie im konkreten Einzelfall prüfen wollen, ob die Einstellung als Minijobber möglich ist, können Sie unsere Frage-Antwort-Kataloge für Minijobber und Aushilfe aufrufen. Dort werden alle wichtigen Fakten abgefragt mit Hinweise im Ergebnis, was Sie sonst noch beachten müssen.
Wer Expertenwissen zum Thema benötigt, wird in unserer SV-Bibliothek fündig. In der speziellen Rubrik finden Sie die Geringfügigkeits-Richtlinien, die seit 1. August 2021 in neuer Form Gültigkeit haben.