Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) weist auf alarmierende Zahlen hin: Rund drei Millionen Menschen in Deutschland haben einen missbräuchlichen Alkoholkonsum. Weitere 1,7 Millionen Menschen sind alkoholabhängig. Weitere Studien zu anderen Suchtmitteln geben ebenfalls Anlass zur Sorge: 8,5 Millionen Menschen sind zum Passivrauchen durch rauchende Kollegen genötigt. Fast zwei Millionen Deutsche sollen abhängig von Medikamenten sein. Auch der oft vorherrschende Leistungsdruck, ständige Verfügbarkeit, ein Hang zur Selbstoptimierung oder übertriebener Ehrgeiz bis hin zur Arbeitssucht führen immer häufiger dazu, dass Arbeitnehmer Aufputschmitteln nehmen, um ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Dazu passend zeigen die Statistiken der Krankenkassen, dass psychische Erkrankungen als Grund für Arbeitsunfähigkeit zunehmen.
Schäden durch übermäßigen Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln vermeiden
Sie als Arbeitgeber sollten aus mehreren Gründen darauf achten, dass Ihre Arbeitnehmer maßvoll bzw. gar keine Suchtmittel konsumieren:
- Trinken Ihre Arbeitnehmer während der Arbeit Alkohol oder erscheinen sie mit Restalkohol im Blut zur Arbeit, erhöht sich das Risiko von Arbeitsunfällen enorm.
- Auch Passivrauchen kann zu Erkrankungen wie Krebs führen. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, alle Arbeitnehmer vor den Folgen des Mitrauchens zu schützen.
- Auch der Missbrauch von Medikamenten – seien es Schmerzmittel oder Psychopharmaka – beeinträchtigt auf Dauer die Konzentrationsfähigkeit Ihrer Arbeitnehmer, auch wenn kurzfristig die Aufmerksamkeit gesteigert werden kann. Medikamentenmissbrauch als „Doping am Arbeitsplatz“ kann langfristig zu chronischer Müdigkeit und psychischen Störungen führen. Nachlassende Produktivität, Unfälle und längerfristige Arbeitsausfälle sind häufig die Folgen.
Was können Sie als Arbeitgeber tun?
Egal, ob die Gründe für den Suchtmittelmissbrauch im Privaten liegen oder berufliche Belastungen der Auslöser sind: Generell haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht Ihren Arbeitnehmern gegenüber, auch was Suchtmittel angeht. Für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer und den unternehmerischen Erfolg Ihres Unternehmens sollten Sie daher nicht nur wissen, welche Anzeichen auf einen Suchtmittelmissbrauch hinweisen. Sie sollten die gesamte Belegschaft für dieses Thema sensibiliseren. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements können Sie hier entsprechende Trainings und Seminare zur Suchtprävention anbieten.
Was tun, wenn Ihr Arbeitnehmer offenbar süchtig ist?
- Zögern Sie nicht, das Gespräch mit dem Betroffenen zu führen, aber:
- Stellen Sie keine Diagnose. Konzentrieren Sie sich darauf, was Ihnen aufgefallen ist und erläutern Sie die möglichen Konsequenzen (Unfallrisiko etc.).
- Bieten Sie Hilfe an (ggf. mit der Einrichtungssuche der DHS, siehe Quellen und weitere Informationen)
Detailliertere Tipps, wie Arbeitgeber und Vorgesetzte handeln sollten, wenn Arbeitnehmer Anzeichen einer Sucht zeigen, finden Sie in den Websites und Broschüren im Absatz Quellen und weiterführende Informationen. Damit Sie im Ernstfall wissen, was zu tun ist und wie Sie effektiv und respektvoll helfen können, sollten Sie sich ohne konkreten Anlass hiermit beschäftigen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bietet viele nützliche Daten sowie Informationsmaterial zum Thema Suchtprävention. Insbesondere die Seite „Suchtprobleme am Arbeitsplatz“ gibt Arbeitgebern viele nützliche Hinweise. Außerdem finden Sie hier eine Suche, mit der Sie Einrichtungen wie ambulante Suchtberatungsstellen oder stationäre Suchthilfeeinrichtungen in Ihrer Nähe finden. Im Factsheet der DHS finden Sie die im Artikel genannten Zahlen zum Alkoholkonsum in Deutschland.
- Außerdem bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine umfassende Broschüre zum Bestellen oder zum Download an: „Suchtprävention in der Arbeitswelt“. Arbeitgeber finden hierin viele wichtige Informationen und Tipps für Interventionen.
- Und die Initiative Gesundheit und Arbeit hat einen praktischen Wegweiser zum Thema „Hirndoping am Arbeitsplatz“ verfasst. Auf Basis dieser Publikation können Sie kompetent bei Verdacht auf Missbrauch von Aufputschmitteln handeln.
- Viele Krankenkassen, aber auch die Berufsgenossenschaften und andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten Seminare zum Thema Suchtprävention an. Diese unterstützen Sie auch im konkreten Einzelfall.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Für die Folgen von Suchtkrankheiten am Arbeitsplatz bieten unsere Steckbriefe kompakte Informationen:
Im konkreten Einzelfall können Sie Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber prüfen mit Hilfe unserer Frage-Antwort-Kataloge:
Wir haben auch schon zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz verschiedene Meldungen für Sie veröffentlicht, wie: