Um als neuer Arbeitgeber Meldungen an die Sozialversicherungsträger zu übersenden, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Die 8-stellige Nummer identifiziert Ihren Beschäftigungsbetrieb und somit Sie als Arbeitgeber. Sie wird elektronisch vom Betriebsnummernservice (BNS) von der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Und dann gibt es noch die Unternehmensnummer.

Betriebsnummer beantragen: Haben Sie schon eine Unternehmensnummer?

Nicht nur eine Betriebsnummer ist notwendig, sondern auch eine Unternehmensnummer. Die 15-stellige Nummer kann bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beantragt werden. Sie dient als Voraussetzung, um Meldungen im elektronischen Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern tätigen zu können.

Und eben diese gilt nun ab dem 01.01.2024 auch als Voraussetzung zur Beantragung der Betriebsnummer.

Bei Fragen zur Beantragung oder Nutzung der Unternehmensnummer kann Ihnen der zuständige Träger der Unfallversicherung Auskunft geben. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Und noch eine Änderung: Wenn die Betriebsdaten nicht mehr stimmen

Auch im Datensatz Betriebsdatenpflege wird die Unternehmensnummer übermittelt. Der BNS aktualisiert zum Jahreswechsel das Handbuch zu Änderungsmeldungen, das Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service stets in der aktuellen Fassung finden.

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In unserem Steckbrief Betriebsnummer erhalten Sie alle Infos dazu.

Der Frage-und-Antwort Katalog Neuer Arbeitgeber kann Ihnen zudem eine erste Orientierung bieten, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen.

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