Durch die so genannte Inflationsprämie soll die Bevölkerung von den Folgen der hohen Kostensteigerungen in allen Lebensbereichen, insbesondere bei Energie- und Lebensmittelpreisen entlastet werden.

Wer zahlt die Prämie?

Die Inflationsprämie ist keine Pflicht. Als Arbeitgeber können Sie die Prämie an Ihre Mitarbeiter zahlen, müssen es aber nicht. Das gilt auch für Minijobber und Beschäftigte in Privathaushalten.

Wie viel kann ich als Arbeitgeber zahlen?

Grundsätzlich können Sie als Arbeitgeber so viel zahlen, wie Sie können und wollen. Allerdings ist die Steuer- und Beitragsfreiheit von einigen Voraussetzungen abhängig. Die Sonderregelungen gelten für Zahlungen bis zu 3.000 Euro. Natürlich sind auch geringere oder höhere Beträge möglich, bei einer höheren Zahlung (mehr als 3.000  Euro) entsteht dann aber Steuer- und Beitragspflicht.

Wann kann ich die Prämie zahlen?

Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern die Inflationsprämie zahlen möchten, sollten Sie das bis spätestens 31. Dezember 2024 tun. Die Sonderregelungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit gelten nämlich nur bis dahin.
Sie können die Prämie in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen zahlen. Möglich ist auch, die Inflationsprämie in Form von Sachleistungen, also etwa als Tank- oder Essensgutscheinen zu zahlen.

Worauf muss sich noch achten?

Ganz wichtig: Die Zahlung muss zusätzlich zu den normalen Gehaltsansprüchen erfolgen. Nur dann kann sie steuer- und beitragsfrei belassen werden. Sie darf also nicht mit anderen Zahlungen oder Leistungen aufgerechnet werden. Und: Sie müssen die Prämie in der Lohnabrechnung ausdrücklich als solche kennzeichnen.

Beachten Sie auch – wenn Sie mehrere Arbeitnehmer haben – den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn Sie die Prämie zahlen, müssen Sie das grundsätzlich für alle tun. Ausnahmen können Sie nur machen, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Sie können aber beispielsweise die Zahlung in unterschiedlicher Höhe leisten, etwa für Teilzeitbeschäftigte abhängig von der prozentualen Stundenzahl.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Grundsätzliche Fragen zum Arbeitsentgelt beantworten Ihnen unser Frage-Antwort-Katalog Arbeitsentgelt und der Steckbrief Arbeitsentgelt.