AngAngesichts der allgemeinen Preissteigerungen werden auch die Pauschalbeträge für Sachbezüge regelmäßig angepasst. Stellt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten freie Verpflegung oder Unterkunft (Kost und Logis) zur Verfügung, müssen diese geldwerten Vorteile als Sachbezüge bewertet und versteuert werden. Dabei gelten unterschiedliche Werte für Auszubildende und Jugendliche im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern.

Hinweis:
Bei der Berechnung der Lohnsteuer kann es zu Abweichungen kommen, etwa durch Pauschalbesteuerung oder die Berücksichtigung steuerfreier Essenszuschüsse.

Werte für die Verpflegung

Für zur Verfügung gestellte Verpflegung wird ein Monatsbetrag in Höhe von 345 Euro angesetzt. (bisher sind es 333 Euro).

Dieser Gesamtwert teilt sich auf in folgende Beträge:

Frühstück                                          71 Euro                 (2025: 69 Euro)

Mittagessen                                      137 Euro              (2025: 132 Euro)

Abendessen                                      137 Euro              (2025: 132 Euro)

Gesamt                                              345 Euro              (2025: 333 Euro)

Werte für die Unterkunft

Stellt der Arbeitgeber freie Unterkünfte zur Verfügung, so gelten unterschiedliche Pauschalbeträge. Die Unterscheidung besteht zum einen darin, ob es sich um einen volljährigen Arbeitnehmer oder um einen Jugendlichen handelt, zum anderen nach der Anzahl der Beschäftigten in der Unterkunft. Berücksichtigt wird zudem, ob es sich um eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine normale Unterkunft handelt.

Für 2026 gelten folgende Werte (Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt):

Freie Unterkunft volljährige Arbeitnehmer

Unterkunft belegt              mit Unterkunft allgemein               Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/

                                                                                                       Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigten                    285,00 Euro                                               242,25 Euro

2 Beschäftigten                    171,00 Euro                                              128,25 Euro

3 Beschäftigten                    142,50 Euro                                               99,75 Euro

mehr als 3 Beschäftigten 114,00 Euro                                              71,25 Euro

Freie Unterkunft Jugendliche

Unterkunft belegt mit        Unterkunft allgemein                Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/

                                                                                                 Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigten                        242,25 Euro                                     199,50 Euro

2 Beschäftigten                        128,25 Euro                                     85,50 Euro     

3 Beschäftigten                        99,75 Euro                                        57,00 Euro

mehr als 3 Beschäftigten     71,25 Euro                                       28,50 Euro

Diese Werte werden dann zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Ist der Pauschalwert im Vergleich zur ortsüblichen Miete viel zu niedrig oder auch zu hoch, so wird ggf. die ortsübliche Miete für die Berechnung herangezogen.

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Lesen sie ergänzend unseren Steckbrief Sachleistungen. Dieser enthält noch den aktuell gültigen Wert und wird im neuen Jahr für Sie angepasst.