Spätestens, wenn sich die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Rahmen der regelmäßigen Betriebsprüfung ankündigen, kommen bei Unternehmern oft Zweifel auf. Habe ich wirklich selbstständig Tätige beschäftigt oder würde das als Scheinselbstständigkeit gewertet? Um etwaige Nachzahlungen von Beiträgen plus Säumniszuschläge zu vermeiden, ist es hilfreich, durch das Statusfeststellungsverfahren schon zu Beginn der Tätigkeit den Status des Auftragnehmers zu klären. Ab dem 1. April 2022 gibt es bei diesem Verfahren einige Neuerungen.
Das ändert sich beim Statusfeststellungsverfahren
Bei der Statusfeststellung ging es bisher darum, eine mögliche abhängige Beschäftigung festzustellen und im Anschluss auch, in welchen Zweigen der Sozialversicherung eine Pflichtversicherung besteht.
Nun geht es jetzt nur noch darum, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt oder nicht. Die Beurteilung der Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen obliegt dann Ihnen als Arbeitgeber. Neu hinzugekommen ist dafür, dass jetzt eine Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit explizit ausgesprochen wird.
Probeweise Änderungen im Verfahren
Vom 1. April 2022 bis zum 30. Juni 2027 werden einige Änderungen eingeführt. Vor dem Ende der Probephase wird die DRV rechtzeitig über das weitere Vorgehen entscheiden:
Prognoseentscheidung
Schon bevor ein selbstständig Tätiger im Rahmen eines Vertrags einen Auftrag übernimmt, kann der Auftraggeber feststellen lassen, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
Gruppenfeststellung
Was für einen selbstständig Tätigen gilt, kann mit einer Gruppenfeststellung auch für alle anderen gelten, die unter gleichen Voraussetzungen beauftragt werden. Der Status ist dann nur exemplarisch für einen Selbstständigen aus dieser Gruppe zu prüfen.
Dreiecksverhältnisse
Wenn zum Beispiel eine Agentur einen Selbstständigen vermittelt, ist oft unklar, wer der Auftrag- oder Arbeitgeber ist. Stellt die Clearingstelle der DRV fest, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, wird zugleich festgestellt, wer der Arbeitgeber ist und damit die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen muss. Die DRV wird im Anschluss alle weiteren Verträge des Vermittlers prüfen.
Mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren
Wenn nach einer Statusfeststellung eine beteiligte Partei Widerspruch einlegt, gibt es nun die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. So können sich alle Beteiligten direkter über die Sachverhalte austauschen, als es über den Schriftverkehr möglich gewesen wäre.
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