Sie benötigen zügig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Ab 2024 werden die Bescheinigungen in das elektronische Verfahren zwischen Einzugsstellen und Arbeitgebern einbezogen. Die Beantragung ist ab dann auch digital möglich.

Unbedenklichkeit bescheinigen – aber wozu?

Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden insbesondere bei Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung benötigt. Außerdem wird mit der Bescheinigung der Nachweis für die Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der sogenannten Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und einigen anderen Branchen genutzt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung- wo beantragen?

Zuständig für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung sind die Einzugsstellen, also die Krankenkassen bzw. für Minijobber die Minijob-Zentrale. Führen Sie Beiträge an mehrere Krankenkassen ab, stellt jede Kasse für sich die Bescheinigung aus.

Außerhalb dieses Verfahrens können Sie bei Bedarf auch solche Bescheinigungen von der zuständigen Berufsgenossenschaft und ggf. vom Finanzamt erhalten.

Bescheinigungsarten

Wenn die Beitragsnachweise und Zahlungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung und in den sechs Monaten zuvor vollständig und rechtzeitig abgegeben wurden, stellt die Einzugsstelle eine sogenannte qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Liegen aktuell zwar keine Beitragsrückstände vor, gab es aber in der Vergangenheit Probleme mit den Beitragsnachweisen oder/und der Zahlung, wird nur eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Falls aktuell eine Stundungsvereinbarung läuft, gelten Sonderregelungen.

In jedem Fall wird die Anzahl der Beschäftigten in der Bescheinigung angegeben, für die der Arbeitgeber an die Einzugsstelle Beiträge abführt.

Elektronische Anforderung – so geht‘s?

Der Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt entweder aus dem Entgeltabrechnungsprogramm heraus (sofern dieses zertifiziert und zugelassen ist) oder über das neue Meldeportal. Die Rückmeldung erfolgt dann ebenfalls auf diesem Weg.

Mit der Anforderung teilen Sie mit, ob Sie die Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache benötigen. Entsprechend erfolgt dann die Rückmeldung. Außerdem können Sie die Bescheinigung im „Abonnement“ anfordern. Sie erhalten dann – vorausgesetzt die Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt – automatisch vor Ablauf der Bescheinigung eine neue übermittelt.

Einheitlich seit 2022

Schon seit Januar 2022 werden die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen nach einem einheitlichen Muster ausgestellt. Die Beantragung konnte aber noch – je nach Kasse – unterschiedlich geregelt sein.

Die Bescheinigung für Arbeitgeber mit Minijobbern können Sie ebenso bereits bequem über die Online-Services der Minijob-Zentrale beantragen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wir haben in der Vergangenheit über weitere Verfahren in der digitalen Beantragung berichtet. Lesen Sie dazu gern:

A1 Bescheinigung für Selbstständige beantragen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird obligatorisch