Jeden Monat wieder werden die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten fällig und müssen an die verschiedenen Einzugsstellen überwiesen werden. Das können Sie sich erleichtern, indem Sie den Krankenkassen und der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese rufen dann pünktlich zum Fälligkeitstermin die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschrift ab.

Ihre Vorteile

Klar, die Arbeitsersparnis liegt auf der Hand. Aber es gibt noch weitere Gründe, warum Sie dieses Verfahren nutzen sollten. Das Wichtigste: Sie können die Zahlung nicht vergessen! Und sollte sie einmal vergessen werden, liegt die Verantwortung bei der Einzugsstelle, so dass Ihnen darauf keine Nachteile entstehen dürfen (s. u.).

Eine Einzugsermächtigung erleichtert auch die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Unternehmen benötigen, wenn sie sich beispielsweise für Aufträge der öffentlichen Hand bewerben.

Und wenn ich mal den Beitragsnachweis nicht rechtzeitig übermitteln kann?

Der Beitragsnachweis muss zwei Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin bei der Einzugsstelle vorliegen. Dann ist sichergestellt, dass die Krankenkasse den richtigen Beitrag pünktlich abbuchen kann.

Kommt der Nachweis einmal später, ist das nicht so schlimm. Die Krankenkasse schätzt dann den fälligen Beitrag (in der Regel auf der Basis des Vormonats) und bucht den geschätzten Beitrag ab. So kommen Sie auf keinen Fall in Zahlungsverzug.

Liefern Sie dann den Beitragsnachweis mit etwas Verspätung nach, bucht die Krankenkasse einen ggf. noch zu zahlenden Restbeitrag ab. Wurde zu viel eingezogen, wird der Überschuss entweder beim nächsten Beitragseinzug verrechnet oder auf Wunsch sofort erstattet. Die Minijob-Zentrale und einige Krankenkassen erstatten einen Überschuss in einigen Fällen auch automatisch (siehe unsere Meldung vom 30.5.2022 Minijob-Zentrale erstattet zu viel gezahlte Beiträge automatisch).

Wie ist das mit den Säumniszuschlägen?

Für die verspätete Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erheben die Einzugsstellen gesetzlich festgelegte Säumniszuschläge. Diese betragen ein Prozent des auf 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrages.

Beispiel:

Das Beitragssoll für den Monat Oktober beträgt 3.570 Euro. Der Beitrag wird einige Tage verspätet gezahlt. Es fallen Säumniszuschläge in Höhe von 35,50 Euro (ein Prozent von 3.550 Euro) an. Werden die Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt, wird der Säumniszuschlag in dieser Höhe jeden Monat aufs Neue fällig.

Diese Kosten können Sie sich ersparen, wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Bitte nicht vergessen: Wenn Sie an mehrere Einzugsstellen (mehrerer Krankenkassen und die Minijob-Zentrale) Beiträge zahlen müssen, müssen Sie für jede eine Einzugsermächtigung für die Lastschrift ausstellen.

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Zum Thema Beiträge bieten wir Ihnen einige Steckbriefe, die alle wichtigen Infos beinhalten: