AnAngesichts der allgemeinen Preissteigerungen werden auch die Pauschalbeträge für Sachbezüge regelmäßig angepasst. Stellt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten freie Verpflegung oder Unterkunft (Kost und Logis) zur Verfügung, müssen diese geldwerten Vorteile als Sachbezüge bewertet und versteuert werden. Dabei gelten unterschiedliche Werte für Auszubildende und Jugendliche im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern.
Hinweis:
Bei der Berechnung der Lohnsteuer kann es zu Abweichungen kommen, etwa durch Pauschalbesteuerung oder die Berücksichtigung steuerfreier Essenszuschüsse.
Werte für die Verpflegung
Für zur Verfügung gestellte Verpflegung wird ein Monatsbetrag in Höhe von 345 Euro angesetzt. (bisher sind es 333 Euro).
Dieser Gesamtwert teilt sich auf in folgende Beträge:
Frühstück 71 Euro (2025: 69 Euro)
Mittagessen 137 Euro (2025: 132 Euro)
Abendessen 137 Euro (2025: 132 Euro)
Gesamt 345 Euro (2025: 333 Euro)
Werte für die Unterkunft
Stellt der Arbeitgeber freie Unterkünfte zur Verfügung, so gelten unterschiedliche Pauschalbeträge. Die Unterscheidung besteht zum einen darin, ob es sich um einen volljährigen Arbeitnehmer oder um einen Jugendlichen handelt, zum anderen nach der Anzahl der Beschäftigten in der Unterkunft. Berücksichtigt wird zudem, ob es sich um eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine normale Unterkunft handelt.
Für 2026 gelten folgende Werte (Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt):
Freie Unterkunft volljährige Arbeitnehmer
Unterkunft belegt mit Unterkunft allgemein Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft
1 Beschäftigten 285,00 Euro 242,25 Euro
2 Beschäftigten 171,00 Euro 128,25 Euro
3 Beschäftigten 142,50 Euro 99,75 Euro
mehr als 3 Beschäftigten 114,00 Euro 71,25 Euro
Freie Unterkunft Jugendliche
Unterkunft belegt mit Unterkunft allgemein Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft
1 Beschäftigten 242,25 Euro 199,50 Euro
2 Beschäftigten 128,25 Euro 85,50 Euro
3 Beschäftigten 99,75 Euro 57,00 Euro
mehr als 3 Beschäftigten 71,25 Euro 28,50 Euro
Diese Werte werden dann zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Ist der Pauschalwert im Vergleich zur ortsüblichen Miete viel zu niedrig oder auch zu hoch, so wird ggf. die ortsübliche Miete für die Berechnung herangezogen.
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Lesen sie ergänzend unseren Steckbrief Sachleistungen. Dieser enthält noch den aktuell gültigen Wert und wird im neuen Jahr für Sie angepasst.
