Die Rechtsprechung zur Frage, wann es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt und wann nicht, beschäftigt die Arbeitsgerichte immer wieder. Für einige Bereiche gibt es aber recht klare Regelungen. Dazu gehört auch der Schutz von Fahrgemeinschaften der Arbeitnehmer.
Auch in Hinblick auf die immer noch hohen Benzinpreise finden sich immer häufiger mehrere Arbeitnehmer zu Fahrgemeinschaften zusammen, um gemeinsam in einem Auto zur Arbeit zu fahren. Das müssen übrigens nicht zwingend Mitarbeiter derselben Firma sein.
Der direkte Weg zur Arbeit
Eigentlich sind die Arbeitnehmer nur auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück gesetzlich unfallversichert. Schon kleine Umwege können den Versicherungsschutz außer Kraft setzen.
Bei einer Fahrgemeinschaft sieht das etwas anders aus, denn diese wäre ja ohne Umwege, um andere Teilnehmer „einzusammeln“, oft gar nicht möglich. Denn nicht immer können alle von einem gemeinsamen Treffpunkt starten.
Was ist versichert?
Das Abholen von zu Hause und das Absetzen an den Arbeitsstellen ist versichert. Dabei sollte die Fahrtstrecke so gewählt werden, dass die Gesamtstrecke möglichst kurz ist. Bei einem regelmäßigen Wechsel des Fahrers (jede Woche fährt ein anderes Mitglied der Fahrgemeinschaft) können die Abholwege auch mal variieren und etwas weiter sein. Es kommt im Übrigen nicht darauf an, ob die Fahrgemeinschaft regelmäßig stattfindet. Auch eine gelegentliche gemeinsame Fahrt ist versichert.
Und die Umwege?
Umwege, um andere Teilnehmer aufzunehmen oder abzusetzen, sind also in Ordnung. Bei Umwegen aus anderen Gründen allerdings ist es mit dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung schnell vorbei. Private Gründe führen zu einem Ende des Schutzes. Bei einem kurzen Zwischenstopp, beispielsweise um kurz einen Einkauf zu erledigen, beginnt der Versicherungsschutz wieder, wenn der ursprüngliche Weg zum Ziel wieder aufgenommen wird. Das gilt aber nicht, wenn mit dem Umweg beispielsweise ein Stau umfahren werden soll.
Warum ist der Unfallversicherungsschutz so wichtig?
Die Unfallversicherung sorgt bei einem Arbeits- (oder Wege-)Unfall für die notwendige ärztliche Behandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen. Falls erforderlich zahlt sie auch Renten an den Verletzten oder seine Hinterbliebenen. Die Leistungen sind in einigen Bereichen umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem gibt es bei der Unfallversicherung keine Selbstbeteiligungen.
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