Der digitale Austausch zwischen Unternehmen und Sozialversicherung funktioniert schon seit langem und wird immer weiter ausgebaut. Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung geht immer mehr auf elektronischem Weg. Letzte Neuerung war die Einführung der einheitlichen Unternehmensnummer, um die Kommunikationsprozesse zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Jetzt gibt es noch etwas Neues: Ein Internetportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), auf dem zahlreiche Serviceleistungen abgerufen werden können.

Über 30 Serviceleistungen online nutzen

Mit dem Serviceportal können Sie nicht nur einen Arbeitsunfall digital melden. Insgesamt stehen Ihnen hier mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung online zur Verfügung. Wählen Sie Ihren Anlass entweder aus der Gesamtübersicht mit allen Unfallversicherungsservices aus oder nutzen Sie die Register, um zum Beispiel nur Anliegen zu sehen, die für Arbeitgeber relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • An- und Abmeldung,
  • Unfallmeldung,
  • Mitteilung an den Unfallversicherungsträger oder auch die Unfallrente
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Auslandsversicherung
  • Verdacht auf Berufskrankheit

Im Serviceportal der DGUV können Sie somit alle wichtigen Anliegen zeit- und ortsunabhängig erledigen und Ihre Meldungen online abgeben.

Warum digital?

Neben dem Servicegedanken ist ein weiterer Grund das Onlinezugangsgesetz (OTZ). Das verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Das gilt auch für die Sozialversicherungsträger. Ziel des OZG ist es, möglichst viele Behördenleistungen mit wenigen Klicks online zugänglich zu machen.

Natürlich sind auch weiterhin die klassischen Kommunikationswege offen, das Portal stellt ein zusätzliches Angebot zur Verfügung.

Registrierung erforderlich?

Manchmal ja, manchmal nein! Es hängt vom Anlass ab, zu dem das Portal genutzt wird. So ist die Meldung eines Arbeitsunfalls auch ohne Nutzerkonto möglich. Bei anderen Services muss man sich einmalig registrieren. Der Zugang funktioniert übrigens auch über das sogenannte Nutzerkonto Bund (BundID) oder die entsprechenden Länderkonten. Es genügt eine einmalige Authentifizierung, die dann für alle weiteren Behördenkontakte genutzt werden kann. Dann können auch Daten hinterlegt werden, die bei Anträgen automatisch in die Formulare übernommen werden. Auch ein digitales Postfach steht dann zur Verfügung.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Für den Fall des Falles bieten wir Ihnen unsere Frage-Antwort-Kataloge Krankheit und Unfall und Unfall und Berufskrankheit an. Lesen Sie auch gern den passenden Steckbrief Unfall zum Thema.