Viele Betriebe hatten in den letzten zwei Jahren durch die Corona-Pandemie mit erheblichen Belastungen zu kämpfen. Damit sie trotzdem junge Menschen ausbilden, hat die Bundesregierung Anreize im Rahmen des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ geschaffen. Dieses Programm belohnt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen, wenn sie trotz Corona-Krise weiterhin ausbilden.
Zuschüsse von „Ausbildungsplätze sichern“: Das sind die Voraussetzungen
Gefördert werden Betriebe mit maximal 499 Beschäftigten. Wenn sie im Ausbildungsjahr 2021/2022 genauso viele Ausbildungsplätze wie sonst angeboten (und besetzt) haben wie vorher, können sie eine Ausbildungsprämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten. Wenn sie mehr Menschen ausbilden als früher, erhalten sie sogar die Ausbildungsprämie Plus in Höhe von 6.000 Euro. Voraussetzung: Es muss sich um staatlich anerkannte Ausbildungsberufe handeln. Gefördert werden auch Pflege-Ausbildungen, die dem Pflege-, Krankenpflege- oder Altenpflegegesetz entsprechen sowie praxisintegrierte Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Antragsfristen enden bald!
Die Prämien können für Auszubildende beantragt werden, die spätestens am 15. Februar 2022 ihre Lehre begonnen haben. Denn eine Auszahlung ist nur möglich, wenn der Antrag bis zu drei Monate nach Ende der Probezeit eingeht. Das bedeutet: Bis spätestens 15. September 2022 muss der Antrag gestellt werden (bei einer Probezeit von vier Monaten)! Wichtig: Sie erhalten keine Prämie, wenn Sie bereits von anderen Förderprogrammen mit demselben Ziel profitieren. Das gilt für beide Prämien (4.000 oder 6.000 Euro).
Wo und wie beantragt man die Ausbildungsprämie?
Sie können die Prämie bei der Agentur für Arbeit beantragen. Als Anlage laden Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle wie zum Beispiel der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer hoch. Gibt es für den Ausbildungsberuf keine zuständige Stelle, fügen Sie den Ausbildungsvertrag an. Haben Sie noch weitere Fragen, können Sie den Arbeitgeber-Service unter 0800 4 555520 anrufen. Oder Sie nutzen das Kontaktformular für eine Anfrage per E-Mail.
Weitere Informationen
Alles Wichtige zur Beantragung erfahren Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.
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