Die Sozialversicherung in Deutschland ist in verschiedenen Zweigen organisiert. Jeder Zweig hat spezielle Aufgaben gegenüber dem einzelnen Versicherten oder – wie in der gesetzlichen Unfallversicherung – gegenüber dem Unternehmen. In jedem Zweig sind bestimmte Organisationen Träger (SV-Träger), überwiegend als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert.

An wen sollen sich Arbeitgeber wenden?

Für die meisten neuen Arbeitgeber gilt: Zunächst kommen Sie mit dem Betriebsnummern-Service bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Verbindung. Von dort erhalten Sie Ihre Betriebsnummer. Gleichzeitig müssen Sie den richtigen Unfallversicherungsträger (UV-Träger) finden. Das ist eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse, je nachdem, welche Art von Arbeitgeber Sie sind. Ihr UV-Träger teilt Ihnen Ihre UV-Mitgliedsnummer mit.

Bei den nachfolgenden Meldungen zu Ihrem Arbeitnehmer ist für Sie als Arbeitgeber der Unterschied zwischen den Zweigen der Sozialversicherung gleichgültig. Die meisten Meldungen gehen an die Krankenkasse Ihres Arbeitnehmers oder die Minijob-Zentrale als Einzugsstelle. Die anderen SV-Träger werden von dort informiert. Auch bei anderen Meldungen und Bescheinigungen „kennt“ Ihre Standardsoftware oder Ausfüllhilfe im Regelfall den richtigen Adressaten. Haben Sie einen Dienstleister in der Entgeltabrechnung beauftragt, weiß dieser im Regelfall Bescheid.

Orientierung durch den SV-Navigator

Wenn Sie aber etwas Spezielles wissen wollen, etwas zu klären haben oder Sie Auskünfte benötigen, dann müssen Sie den richtigen Ansprechpartner finden. Hier hilft Ihnen unser SV-Navigator weiter. Gegliedert nach Sozialversicherungszweigen finden Sie Links zu den SV-Trägern und deren Verbände. Dazu kommen auch noch Hinweise zu den verantwortlichen Ministerien, zu speziellen Organisationen wie der Künstlersozialkasse sowie zu den Vertretungen auf europäischer Ebene.

Unser Service für Sie im Informationsportal

In dem Text finden Sie bereits einige Links. Wenn Sie auf einen solchen Link klicken, gelangen Sie zu einem Steckbrief, der Ihnen alles Wichtige zum Thema kompakt erläutert. Alle SV-Steckbriefe finden Sie alphabetisch in der Übersicht. Fehlt Ihnen dort ein Begriff, können Sie einen Blick in unser SV-Glossar werfen mit vielen kurzen Erläuterungen.

Zentral sind unsere Frage-Antwort-Kataloge. Zu vielen Ihrer Geschäftssituationen finden Sie unter einer Kachel einen solchen Katalog. Dort müssen Sie Fragen beantworten, um ein sozialversicherungsrechtlich korrektes Ergebnis zu bekommen. Für einen neuen Arbeitgeber gibt z. B. einen ersten Einstieg als Orientierungshilfe.

Abschließend empfehlen wir für neue Arbeitgeber den Steckbrief Arbeitgeber und Unternehmer, Unternehmen und Beschäftigungsbetrieb. Darin wird erklärt, worin die Unterschiede zwischen den Begriffen bestehen. Im Kontakt mit dem SV-Träger kann es beispielsweise wichtig sein, ob es um das ganze Unternehmen geht oder „nur“ um Ihren Beschäftigungsbetrieb.