Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie ist Basis für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen bei der und durch die Arbeit.
Was sollten Sie als Arbeitgeber tun?
An erster Stelle steht die Ermittlung von Gefährdungen. Sie sollten systematisch alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erfassen. Dazu gehören zunächst physische Gefährdungen, also beispielsweise durch Gefahrstoffe, Maschinen, schädigende Arbeitshaltungen, Heben schwerer Teile usw. Dazu sollten Sie auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsprozesse analysieren.
Nicht zu vernachlässigen ist die psychische Gefährdung. Das kann den Umgang mit (schwierigen) Kunden ebenso betreffen, wie schlechtes Betriebsklima, mangelhafte Führung, unklare Aufgaben und Zuständigkeiten. Also alles, was die Beschäftigten psychisch belasten könnte.
Nach der Analyse kommt die Bewertung der festgestellten Gefährdungen. Das bedeutet, dass das Risiko, das von jeder Gefährdung ausgeht, eingeschätzt werden muss. Dabei sind sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit, die Häufigkeit als auch das mögliche Schadensausmaß zu berücksichtigen.
Nächster Schritt ist die Festlegung von Maßnahmen, mit denen die ermittelten Gefahren minimiert oder – im besten Fall – vollständig beseitigt werden. Dabei kann es sich um technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen handeln. Beispielsweise können Maschinen abgesichert werden, technische Hilfen beim Heben schwerer Teile zur Verfügung gestellt oder organisatorische Veränderungen durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen Maßnahmen sollten Sie als Arbeitgeber dokumentieren. Darauf können beispielsweise die Berufsgenossenschaften oder die zuständigen Behörden zurückgreifen.
Ganz wichtig: Die Gefährdungsanalyse ist keine einmalige Angelegenheit, sondern sollte immer wieder überprüft und ggf. angepasst werden. Zudem sollte die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überwacht und diese ggf. angepasst werden.
Welche Vorteile bietet mir als Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung?
Abgesehen davon, dass es sich um eine gesetzliche Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz handelt, hat das Unternehmen auch ganz konkrete Vorteile von einer guten Gefährdungsbeurteilung und den daraus abgeleiteten Maßnahmen – auch wenn diese oft zunächst Kosten verursachen.
Die Erhöhung der Arbeitssicherheit und die Verbesserung des Gesundheitsschutzes zeigt das Unternehmen als attraktiven, den Mitarbeitenden zugewandten Arbeitgeber – gut für das Halten vorhandener und die Gewinnung neuer Fachkräfte. Zudem bedeuten weniger Unfälle geringere Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Beiträge sind allein vom Arbeitgeber zu tragen. Ganz direkt führt ein geringerer Krankenstand zu Einsparungen im Bereich der Entgeltfortzahlung und zu einer höheren Produktivität.
Hier können Sie sich informieren:
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein schweres Unterfangen, aber für kleine Unternehmen sicherlich zuerst eine gewisse Herausforderung. Dabei gibt es aber vielfältige Unterstützung, insbesondere von den Berufsgenossenschaften. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV bietet zahlreiche Informationen unter DGUV – Prävention – Themen A bis Z – Gefährdungsbeurteilung. Bei der Berufsgenossenschaft BGHW finden Sie eine Gefährdungsbeurteilung Online (GBO), ein Tool für einen schnellen und einfachen Einstieg.
Speziell für die Beurteilung der psychischen Gefährdung hat die VBG umfangreiche Hinweise zusammengestellt: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung | VBG.
Unterstützung finden Sie zudem bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem betriebsärztlichen Dienst.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Lesen Sie dazu den Steckbrief Gefahrtarifstelle. Unmittelbar angrenzend zum Thema Gefährdungsbeurteilung führen wir den Steckbrief Krankheit, Berufskrankheit sowie den gleichnamigen Frage-Antwort-Katalog Krankheit.