Mit zunehmender Wärme steigt die Belastung für Beschäftigte. Hitzeschutz zählt daher zu den zentralen Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere in körperlich fordernden Berufen oder schlecht belüfteten Arbeitsumgebungen.
Arbeitsschutz ist die Grundlage
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, alles zu tun, um gesundheitliche Gefahren durch und bei der Arbeit möglichst zu vermeiden. Das gilt nicht nur für Unfallgefahren, sondern generell für alle Formen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu gehören auch Umstände, die der Arbeitgeber zwar nicht zu vertreten hat, deren Folgen er aber beeinflussen kann. Die Hitze am Arbeitsplatz einer davon.
Warum Hitzeschutz so wichtig ist
Zum einen geht es um die direkte Beeinträchtigung der Gesundheit der Beschäftigten, die der Hitze ausgesetzt sind. Bei einigen Berufen ist das eher unabhängig von der Jahreszeit, beispielsweise bei Stahlkochern oder im Straßenbau (Teermaschinen). Die Umgebungstemperatur kommt dann höchstens noch verschärfend hinzu. Aber auch an „normalen“ Arbeitsplätzen kann die sommerliche Hitze zu Beeinträchtigungen und Gefahren führen. Hohe Umgebungstemperaturen sind grundsätzlich nicht gesund, bergen zudem beispielsweise eine erhöhte Unfallgefahr. Eine durch die Hitze verminderte Konzentrationsfähigkeit kann schnell zu Unachtsamkeit und dadurch zu Fehlern und Unfällen führen. Das gilt für den Straßenverkehr genauso wie für die Arbeit an oder mit Maschinen. Betroffen sind dann oft nicht nur der Beschäftigte selbst, sondern auch Kollegen, Kunden oder unbeteiligte Dritte.
Hitzeschutz im Straßenverkehr
Mangelnde Konzentration beim Führen eines Kraftfahrzeugs stark beeinträchtigen und somit die Sicherheit sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Deshalb ist auch in Fahrzeugen auf den nötigen Hitzeschutz zu achten. Trotz Klimaanlage kann direkte Pausen anzuraten, bei denen durch leichte Bewegung (ein paar Schritte Spazierengehen) die Konzentrationsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Wenn möglich sollten die Fahrten in kühlere Tageszeiten verlegt werden.
Was können Sie als Arbeitgeber tun?
Die möglichen Maßnahmen sind so vielfältig, wie die verschiedenen Beschäftigungen. In Büros sollte die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Es sollten daher geeignete Maßnahmen ergriffen werden wie Klimaanlagen, frühzeitige Verschattungen etwa durch Jalousien, Markisen oder Vorhänge oder Ventilatoren. Idealerweise wird verhindert, dass sich Räume durch Hitzeeinwirkung stark erwärmen. Und während der kühleren Zeiten kräftig zu lüften.
Schatten ist insbesondere für die Arbeit im Außenbereich wichtig. Das können – je nach Arbeitsplatz – beispielsweise Planen, Sonnenschirme oder Zeltkonstruktionen sein.
Überlegt werden sollte zudem, die Arbeit in weniger heiße Zeiträume zu legen, also beispielsweise sehr in den frühen Morgen oder den Abend. Die Mittagszeit sollte dann nach Möglichkeit nicht für die (körperliche) Arbeit genutzt werden. Ab 35 Grad Celsius ist ein Raum ohne Gegenmaßnahmen als nicht mehr geeignet zum Arbeiten einzustufen.
Wichtig: Ausreichend trinken
Regelmäßiges Trinken ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung hitzebedingter Gesundheitsrisiken. Einer der wichtigsten Faktoren für die Vorsorge ist ausreichendes Trinken. Die Menge ist individuell und je nach Art der Arbeit unterschiedlich. Im Büro ist der Bedarf geringer als bei einem Mitarbeiter im Straßenbau.
Der Arbeitgeber kann und sollte ausreichend Getränke, insbesondere Wasser, zur Verfügung stellen und die Mitarbeiter zum ausreichenden Trinken anhalten. Übrigens: Stellt der Arbeitgeber Getränke zur Verfügung, muss er diese nicht versteuern. Solche sogenannten „Aufmerksamkeiten“ gelten nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn, solange sie im betrieblichen Interesse liegen und keine erhebliche Bereicherung für die Mitarbeitenden darstellen.
Das Finanzamt bewertet diese Leistungen als Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – besonders im Sommer, wenn hohe Temperaturen herrschen. Wichtig ist allerdings, dass es sich um einfache Getränke handelt – bei Champagner würde die Sache natürlich anders aussehen. Alkoholische Getränke wären aber zur Hitzebekämpfung ohnehin kontraproduktiv.
Die Erste Hilfe
Sollte die Hitze trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal zu gesundheitlichen Problemen führen, ist es wichtig, diese möglichst frühzeitig zu erkennen. Indizien für einen „Hitzschlag“ oder Hitzekollaps sind insbesondere Symptome wie Schwäche, blassgraue feuchtwarme Haut, Muskelkrämpfe, Übelkeit und Schwindel, Verwirrtheit, Fieber, Kreislaufkollaps oder Bewusstlosigkeit.
Dann sollte schnelle ärztliche Behandlung sichergestellt und ggf. der Notruf gewählt werden. Erste Maßnahmen, bis zum Eintreffen sachkundiger Hilfe sind:
- Den Betroffenen an einen schattigen, kühlen Ort bringen
- Ruhe bewahren und den Betroffenen beruhigen
- Portionsweise kühle, elektrolythaltige, nicht alkoholische Getränke geben
- kühlende Umschläge, Frischluft zuführen, ggf. Dusche oder Bäder (nicht eiskalt!)
- Kleidung lockern, bzw. überflüssige Kleidung ablegen
- Puls und Atmung kontrollieren
Wo gibt es mehr Informationen?
Ansprechpartner ist in erster Linie die für Ihr Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft. Eine ganze Sammlung an Vorschlägen und Regelungen finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Was Sie tun müssen, wenn es doch einmal zu einem Unfall kommen sollte (ob durch die Hitze oder aus anderen Gründen) können Sie in unserem Steckbrief Unfall nachlesen. Ergänzend zu diesem Thema lohnt sich auch ein Blick auf unseren Frage-Antwort-Katalog Unfall und Berufskrankheit. Ein beliebter und oft abgerufener Steckbrief Krankheit könnte Sie auch interessant für Sie sein.