Wer draußen im Freien arbeitet, ist der Sonne für viele Stunden ausgesetzt. Denn ohne ausreichenden Sonnenschutz lässt die UV-Strahlung die Haut schneller altern, kann Sonnenbrand verursachen und langfristig zu Hautkrebs führen. 

Die untergeschätzte Gefahr

Weil die Folgen – abgesehen vom akuten Sonnenbrand – erst mittel- und langfristig auftreten, werden die Gefahren häufig unterschätzt. Übrigens auch von vielen Arbeitgebern. Dabei gehört auch die Sonneneinstrahlung zu den Kriterien, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden sollten, wenn Ihre Mitarbeiter überwiegend draußen arbeiten.

Wie stark die Gefahr an den einzelnen Tagen ist, gibt der so genannte UV-Index an. Dieser beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke und besteht aus einer Skala von 0 bis 11+.Bei starker Bewölkung ist er entsprechend niedriger, bei klarem Himmel und Sonnenschein hoch. Dann kann schon im Frühjahr die Stufe 3 erreicht werden, die Schutzmaßnahmen erforderlich macht. Der UV-Index ist wie folgt in Stufen unterteilt:

  • 1 bis 2:                  niedrig – kein Schutz notwendig
  • 3 bis 5:                  mittel – Schutz notwendig
  • 6 bis 7:                  hoch – Schutz notwendig
  • 8 bis 10:                sehr hoch – zusätzlicher Schutz notwendig
  • 11 +:                     extrem – zusätzlicher Schutz notwendig

Quelle: BAuA.de

Wie sich Ihre Mitarbeiter schützen können

Das Einfachste zuerst: Möglichst viele Körperteile mit Kleidung bedecken, Kopfbedeckung mit Krempe oder Nackenschutz tragen und eine Sonnenbrille aufsetzen. Alles, was nicht bedeckt ist oder werden kann, großzügig mit Sonnenschutzmittel mit hohem Schutzfaktor eincremen. Und das nicht nur einmal, sondern mehrmals am Tag.

Sie als Arbeitgeber müssen Ihrer Belegschaft geeignete UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel bereitstellen, wenn sie im Freien arbeiten

Am besten wäre es, wenn die Arbeit in den heißesten Sonnenstunden, also über Mittag gar nicht draußen stattfindet. Das zu vermeiden wird aber nicht immer möglich sein. Dann können ggf. Sonnenschirme, Sonnensegel oder andere Schattenspender helfen. Oder Sie verlegen die Tätigkeiten in die frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden. Abgesehen vom Sonnenschutz sind die Mitarbeiter in den kühleren Zeiten meist auch produktiver – das kommt auch Ihnen als Arbeitgeber zugute.

Mehr Tipps zum Thema finden Sie in der Online-Zeitschrift Arbeit&Gesundheit der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie zum Download in der Ausgabe 2/2023.

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Wenn die Konzentration durch zu viel Sonnenlicht leidet, passieren leichter Unfälle. Was Sie als Arbeitgeber in dem Fall tun müssen, können Sie unter anderem durch unseren Frage-Antwort-Katalog Unfall und Berufskrankheit.