Die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz hat einen hohen Stellenwert. Nicht zuletzt wachen die Berufsgenossenschaften darüber, dass Schutzbestimmungen eingehalten und Risiken vermieden werden. Ein Risiko für Gesundheit und Leben der Beschäftigten ist ein Brand im Unternehmen. Aber nicht nur deshalb gilt es, einen solchen Unfall zu vermeiden.

Brandschutz: Wann muss es einen Beauftragten geben?

Es ist nicht grundsätzlich in jedem Unternehmen ein Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben. Zunächst ist der Brandschutz die Aufgabe des Unternehmers. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Beauftragten kann durch verschiedene Gründe gegeben sein, das kann sich aus dem Baurecht ergeben (Größe der Geschossfläche), mitunter verlangen Versicherungen einen solchen oder die – gesetzlich vorgeschriebene – Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ergibt eine erhöhte Brandgefahr.

Wenn es einen Brandschutzbeauftragten geben muss, muss dieser vom Unternehmen formal (schriftlich) und namentlich mit der Aufgabe beauftragt werden. Das kann ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter des Unternehmens oder ein externer Dienstleister sein.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

Die wichtigste Aufgabe ist generell der vorbeugende Brandschutz, also die Einführung von Maßnahmen, damit es gar nicht erst zu einem Brand kommen kann. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen hinsichtlich des Brandschutzes.
  • Beratung bei feuergefährlichen Stoffen und Arbeitsverfahren
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen zum Brandschutz.
  • Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen der Versicherung hinsichtlich des Brandschutzes.
  • Kontrolle und Aktualisierung von Flucht-, Rettungs-Alarmierungsplänen und anderen Notfallplänen.
  • Meldung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber und deren Beseitigung.
  • Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Benutzung der Feuerlöscheinrichtungen sowie regelmäßige Unterweisungen im Brandschutz.
  • Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer.
  • Organisation und Durchführung von Brandschutz- und Rettungsübungen.
  • Regelmäßige Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen sowie der Flucht- und Rettungswege.
  • Organisation der regelmäßigen Prüfung von Brandschutzeinrichtungen.

Welche Ausbildung muss ein Brandschutzbeauftragter haben?

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist durch Mindestanforderungen normiert. Der Umfang der Ausbildung beträgt mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Solche Ausbildungen können an verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden, beispielsweise bei den Unfallversicherungsträgern, den Feuerwehrschulen der Bundesländer oder privaten entsprechend zertifizierten Ausbildungseinrichtungen.

Die Ausbildung schließt mit einem Fachkundenachweis ab mit der Bezeichnung „Brandschutzbeauftragter im Betrieb“.

Wenn Sie es ganz genau wissen wollen…

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV hat eine aktuelle Information mit dem Titel „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ herausgegeben.

Die Publikation finden Sie auf der Website der DGUV als PDF-Formular zum Herunterladen.

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