Saisonarbeit: Aushilfe aus dem Ausland
Bald ist es wieder soweit: das Frühjahr kommt und in der Landwirtschaft beginnen die ersten Ernten. Damit Spargel, Erdbeere & Co. auf den Tisch kommen, sind Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland unverzichtbar. Aber auch in anderen Branchen ist Saisonarbeit durchaus üblich. Als Aushilfe gern gesehen, müssen Sie als Arbeitgeber aber auch die Regeln einhalten.
Viele Arbeitnehmer verstehen auf Grund von Sprachproblemen nicht, um was es bei dem ein oder anderen Thema geht und welche Regeln zu beachten sind. Ob es um Arbeitsrecht, Mindestlohn oder Arbeitsschutz geht: Beratung ist sinnvoll und kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
Beratung für Saisonarbeitskräfte
Aus diesem Grund unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits seit 2011 das Projekt „Faire Mobilität“, das vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammen mit Partnern getragen wird. Es richtet sich an Saisonarbeiter aus der Europäischen Union EU). Im Internet und in Beratungsstellen vor Ort und per Telefon können sich die ausländischen Saisonarbeitskräfte in verschiedenen Sprachen informieren.
Die bundesweite Initiative ist mit den Beratungsangeboten in den Bundesländern vernetzt und unterstützt diese z. B. mit Schulungen. Darüber hinaus gibt es auch für Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der EU und geflüchtete Menschen eine ähnliche Beratung unter dem Namen „Faire Integration“. Auch hier hilft das BMAS.
Informationen für Arbeitgeber in der Landwirtschaft
Wenn Sie als Arbeitgeber Fragen haben, ist die Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) erster Ansprechpartner. Auf der Seite „Ausländische Saisonarbeitskräfte“ sind viele Informationen kompakt zusammengefasst, z. B. zu Einreise und A1-Bescheinigung.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Rund um die angesprochenen Themen helfen Ihnen unsere Steckbriefe, sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Dazu gehören: