Hautkrankheiten durch die Arbeit – ein häufiges Phänomen. Jedes Jahr stufen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rund 24.000 Verdachtsfälle als berufsbedingt ein. Mit rund 5.000 Fällen gelten Krankheiten wie Hauskrebs als zweithäufigste Art einer Berufskrankheit. Zwischen 70 und 100 Millionen Euro muss die gesetzliche Unfallversicherung (UV) dafür jedes Jahr aufbringen.

Sie als Arbeitgeber müssen alles tun, um diese Krankheiten zu vermeiden, oder – falls sie aufgetreten sind – geeignete Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden treffen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unterstützt Sie dabei auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dafür das wissenschaftliche Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) gegründet, das an der Universität Bochum angesiedelt ist.

Verstärkte Erforschung arbeitsbedingter Hautkrankheiten

In einem neuen Forschungsprojekt wird seit Anfang 2020 untersucht, wie dermatologische Krankheiten am Arbeitsplatz verhindert werden können. Es gibt eine Vielzahl von Situationen in den verschiedensten Branchen. Beispiele für Auslöser sind:

  • Ständiger Umgang mit Desinfektionsmitteln in der Pflege
  • Kontakt mit unterschiedlichsten Stoffen in der chemischen Industrie
  • Lange und wiederholte Sonneneinstrahlung in Hoch- und Tiefbau

Das Themenfeld ist weit gespannt: Es reicht von der besseren Kenntnis neuer Allergene bis hin zur Frage, wie Arbeitnehmer im Außenbereich für einen wirksamen und systematischen UV-Schutz motiviert werden können. Näheres zum Forschungsauftrag finden Sie in dem Artikel „Handlungsbedarfe auf dem Gebiet der Berufsdermatologie“ des IPA-Journals 3/2019.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie in unserem Steckbrief Berufskrankheit. Und ihre Pflichten als Arbeitgeber bei Verdacht einer Berufskrankheit können Sie im Frage-Antwort-Katalog Unfall und Berufskrankheit ermitteln.