Im Jahr 2018 gab es 1,78 Millionen Selbstständige, die als Arbeitgeber fungieren und andere beschäftigen. Diese Gesamtzahl hat sich seit 1999 nur unwesentlich verändert. 2018 kamen 131.000 selbstständige Arbeitgeber hinzu. Bei der Betrachtung der Altersverteilung fällt auf, dass viele selbstständige Arbeitgeber auch mit 65 und mehr Jahren weiter erwerbstätig bleiben. Die häufigsten Berufsgruppen sind Geschäftsführung und Vorstand, Human- und Zahnmedizin sowie Gastronomie.

Zehn Prozent aller Erwerbstätigen sind selbstständig

Insgesamt stellen die vier Millionen Selbstständigen einen Anteil von knapp unter zehn Prozent aller Erwerbstätigen. Dieser Anteil steigt mit zunehmenden Lebensalter an, 31 Prozent aller neuen Selbstständigen waren sogar vorher im Ruhestand oder Vorruhestand. Frauen waren im Vergleich zur abhängigen Beschäftigung seltener selbstständig als Männer. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind fast genauso häufig selbstständig wie abhängig beschäftigt.

Selbstständige in der Rentenversicherung

2017 waren 305.695 Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Weitere 703.150 Selbstständige waren in der Landwirtschaft oder über die berufsständische Versorgung obligatorisch im Alter versichert. Bei vier Millionen Selbstständigen bedeutet das, dass fast drei Viertel aller Selbstständigen auf andere Arten die Altersrisiken absichern müssen. Mehr als bei abhängig Beschäftigten nutzen Selbstständige dazu Immobilienbesitz und Wertpapiere.

Solo-Selbstständige

Seit 2002 besteht die Mehrzahl der Selbstständigen Solo-Selbstständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen. Diese machen einen Anteil von rund 55 Prozent im Jahr 2018 aus. Davon sind viele nur in Teilzeit erwerbstätig und haben ein vergleichsweise niedriges Einkommen. Solo-Selbstständige sind besonders stark vertreten in den Berufsgruppen Landwirtschaft, Körperpflege, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen sowie nicht ärztliche Therapie und Heilkunde.

Wichtig zu wissen für alle Solo-Selbstständigen: Sie dürfen keine Scheinselbstständige sein, da sonst bei einer Beauftragung wie bei jedem abhängig beschäftigten Arbeitnehmer auch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Das kann auch für einzelne Aufträge gelten. Wenn Sie selbst hingegen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen (und nicht nur Minijobber), vermeiden Sie diese Konstellation auf jeden Fall. Insofern kann der Status als Arbeitgeber Vorteile bringen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Sie sind bisher Solo-Selbstständiger und wollen zum ersten Mal Arbeitnehmer beschäftigen? Dann hilft Ihnen unser Frage-Antwort-Katalog „Arbeitgeber“, Ihre Pflichten in der Sozialversicherung zu erfüllen. Im Anschluss können Sie unter Neueinstellungen ermitteln, was im konkreten Fall zu melden ist. Grundlegende Informationen finden Sie in unseren Steckbriefen.

Wollen Sie einen Selbstständigen beauftragen, dann prüfen Sie mit unserem Frage-Antwort-Katalog „Beauftragung eines Selbstständigen“, ob vielleicht eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte. So vermeiden Sie mögliche Forderungen der Sozialversicherungsträger. Handelt es sich beim Auftrag um künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, prüfen Sie mit dem Frage-Antwort-Katalog „Künstlersozialabgabe“, ob hier Meldungen und Zahlungen notwendig sind.

Zum Hintergrund

Das BMAS hat das Institute of Labor Economics (Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH – IZA) beauftragt, über die Entwicklung der Selbstständigkeit in Deutschland zu berichten. Der Forschungsbericht hat einen früheren Bericht des BMAS mit Hilfe aktueller Datenquelle aktualisiert und überarbeitet. Soweit möglich wurden Solo-Selbstständige und Selbstständige mit abhängigen Beschäftigten getrennt betrachtet. Der Bericht ist unter dem Link als PDF-Datei zu finden.