Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse besteht für jedes Unternehmen, das zu einer Branche gehört, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwertet. Auf die Rechtsform des Unternehmens kommt es nicht an. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Künstlersozialabgabe.