Urlaubszeit – Zeit für Ferienjobs. Viele junge Schüler verdienen sich in den Ferien etwas Taschengeld dazu. Da es sich in der Regel um Aushilfsbeschäftigungen handelt, gelten besonderen Regelungen für Minijobs.

Befristet oder unbefristet?

Ferienjobs sind in aller Regel befristet – wie ja schon der Name zeigt. Dann sind zuallererst die Regelungen für kurzfristige Minijobs zu prüfen. Diese können versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung ausgeübt werden. Allerdings dürfen sie nur maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr andauern. Und sie dürfen nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

Wann wird die der Ferienjob berufsmäßig ausgeübt?

Von berufsmäßiger Beschäftigung spricht man, wenn diese nicht nur von untergeordneter Bedeutung für den Lebensunterhalt ist. Das wird mit der Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen innerhalb eines Jahres ausgedrückt. Und das bedeutet, dass auch Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern, die im laufenden Kalenderjahr bereits ausgeübt wurden, mitberücksichtigt werden müssen.

Außerdem gibt es Personenkreise, die grundsätzlich als berufsmäßig beschäftigt angesehen werden, beispielsweise Arbeitslose. Aber auch junge Leute nach dem Schulabschluss gelten als berufsmäßig beschäftigt, so dass ein kurzfristiger Minijob für sie nicht in Frage kommt. Ausnahme: Wenn sie mit dem folgenden Semester ein Studium beginnen wollen, gehören sie nicht zum berufsmäßig beschäftigten Personenkreis. Anders, wenn eine Ausbildung beginnen soll – dann ist auch eine Beschäftigung zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn bereits versicherungspflichtig und kann nicht wegen der Befristung versicherungsfrei bleiben.

Ferienjob mit Entgeltgrenze oder Minijob?

Anders als bei den kurzfristigen Minijobs, spielt beim Minijob mit Entgeltgrenze die Berufsmäßigkeit keine Rolle. Hier kommt es nur darauf an, dass die Entgeltgrenze von 538 Euro (2024) eingehalten wird. Allerdings werden auch hier die – gleichzeitig – ausgeübten Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern berücksichtigt.

Ist eine Beschäftigung sowohl kurzfristig als auch geringfügig entlohnt, kann sie sowohl als kurzfristige als auch als geringfügig entlohnte Beschäftigung behandelt werden.

Übt ein Schüler dauerhaft eine Beschäftigung mit einem Entgelt unter der monatlichen Entgeltgrenze aus, so handelt es sich um einen Minijob mit Entgeltgrenze.

Welche Meldungen muss der Arbeitgeber abgeben?

Auch bei Ferienjobs gelten die allgemeinen Regelungen über die Meldungen.

  • Bei versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigungen müssen die An- und Abmeldung mit der Beitragsgruppe „0000“ und dem Personengruppenschlüssel „110“. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosengrenze fallen nicht an.
  • Bei Minijobs mit Entgeltgrenze besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, von der sich der Beschäftigte aber durch Erklärung gegenüber seinem Arbeitgeber befreien kann. Der Arbeitgeber zahlt auf jeden Fall 15 Prozent Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Für die Krankenversicherung sind vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge von 13 Prozent zu entrichten, wenn eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Es gelten folgende Beitragsgruppen:
  • Krankenversicherung mit Pauschalbeitrag
  • Krankenversicherung ohne Pauschalbeitrag
  • Rentenversicherung bei Versicherungspflicht
  • Rentenversicherung ohne Versicherungspflicht
    Als Personengruppenschlüssel wird „109“ angegeben.

Wichtig! Empfänger der Meldungen ist nicht die Krankenkasse, sondern die Minijob-Zentrale.

Achtung Jugendliche!

Manche Schüler haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Arbeiten dürfen sie trotzdem, sobald sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. Aber es gelten die strengen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, dass unter anderem besondere Pausen- und Arbeitszeitregelungen zum Schutz der Jugendlichen vorsieht. Diese müssen unbedingt beachten.

Außerdem müssen bei Jugendlichen die Eltern der Beschäftigung ausdrücklich zustimmen bzw. den Arbeitsvertrag (mit-)unterschreiben.

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Lesen Sie ergänzend auch unsere Steckbriefe Minijob mit Verdienstgrenze und Kurzfristiger Minijob.