Die Hans-Böckler-Stiftung hat die aktuellen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen untersucht und dabei große Unterschiede festgestellt. Am wenigsten bekommen Auszubildende im thüringischen Friseurhandwerk (585 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr), am besten bezahlt sind die Azubis im westdeutschen Bauhauptgewerbe mit 1.580 Euro im vierten Ausbildungsjahr.

Ausbildungsvergütung: So viel muss es mindestens sein

Die 585 Euro entsprechen übrigens der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. So wie der Gesetzgeber für alle Beschäftigten einen Mindestlohn festgelegt hat (12 Euro ab 1. Oktober 2022), gibt es eine entsprechende Regelung auch für die berufliche Ausbildung im Betrieb. Da der gesetzliche Mindestlohn für Auszubildende nicht gilt, wurde eine gesonderte Regelung (mit niedrigeren Werten) eingeführt. Auch wenn es also für Ihr Unternehmen keine tarifvertragliche Regelung für die Ausbildungsvergütung gibt: Weniger als 585 Euro (2022) dürfen es im ersten Ausbildungsjahr nicht sein. Die Mindestvergütung liegt im zweiten Ausbildungsjahr um 18 Prozent höher, im dritten um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent. Jeweils ausgehend von dem Wert für das erste Ausbildungsjahr.

Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber die notwendigen Lernmittel bezahlen.

Auszubildende in der Sozialversicherung

Auszubildende sind gegen Arbeitsentgelt beschäftigt und damit als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Übrigens: Auszubildende wären auch ohne Entgeltzahlung versicherungspflichtig – diese Vorschrift ist aber für betriebliche Azubis wegen der vorgeschriebenen Mindestausbildungsvergütung heute ohne Bedeutung. Das gilt auch für den gesetzlichen Ausschluss der Minijobregelung für Auszubildende – denn die gesetzliche Mindestvergütung liegt über der Einkommensgrenze für Minijobs.

Und die Unfallversicherung?

Während des Besuchs der Berufsschule und auf den damit zusammenhängenden Wegen sind die Auszubildenden beim Unfallversicherungsträger der Schule versichert. Bei der betrieblichen Ausbildung und auf dem Weg von der Berufsschult in den Betrieb ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig.

Beiträge für Azubis

Noch eines ist wichtig: Für Ihre Auszubildenden gelten die besonderen Regelungen zur Beitragsberechnung im Übergangsbereich nicht. Der Übergangsbereich umfasst ein monatliches Entgelt von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (aktuelle Werte), bzw. von 520,01 Euro bis 1.600 Euro (Werte ab 1. Oktober 2022). Bei Ihren Azubis zahlen Sie also ganz normal die Hälfte der Beiträge als Arbeitgeberanteil. Die andere Hälfte, also den Arbeitnehmeranteil, behalten Sie vom Lohn ein.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Was Sie bei Ihren Azubis hinsichtlich der Sozialversicherung und Meldungen sonst noch beachten müssen, können Sie in unserem Steckbrief Auszubildende nachlesen. Für die Neueinstellung eines Azubis können Sie auch unseren Frage-Antwort-Katalog Auszubildender nutzen. Hier werden Sie Schritt für Schritt zum richtigen Ergebnis geleitet.