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Fortschritt
Voraussetzungen zum Thema "Privater Haushalt"
Ist die Person selbstständig in Ihrem Auftrag tätig (z. B. als Tagesmutter)?
Selbstständig tätige Personen sind nicht abhängig beschäftigt. Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung erfolgt nach bestimmten Kriterien. Wird Ihnen beispielsweise die Dienstleistung in Rechnung gestellt, ist das ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.
Wenn die Person selbstständig tätig ist, sind Sie kein Arbeitgeber. Mehr Informationen erhalten Sie im
Steckbrief Selbstständige und Versicherungsstatus
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