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Zahlt Ihr Arbeitnehmer derzeit noch eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Die Zahlung eigener Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung kennzeichnen Sie mit der Zahl
1
an zweiter Stelle des Beitragsgruppenschlüssels in Ihren Meldungen an die Minijob-Zentrale. Die alleinige Zahlung Ihres Beitragsanteils ohne Beteiligung des Arbeitnehmers wird hingegen mit der Zahl
5
an zweiter Stelle des Beitragsgruppenschlüssels angezeigt.