Ob Erdbeeren ernten, Spargel stechen oder Hopfendraht stecken – all diese Arbeiten müssen JETZT erfolgen. Gut, dass jetzt trotz Corona-Pandemie Erntehelfer und Saisonarbeiter aus dem europäischen Ausland einreisen dürfen – wenn auch eingeschränkt. Trotz des Zeitdrucks sollten Sie sich aber als Landwirt die Zeit für etwas Bürokratie nehmen. Denn Sie sind verpflichtet zu prüfen, ob Sie Ihre Saisonarbeiter bei den deutschen Sozialversicherungsträgern melden müssen.

In welchem Land ist Ihr Saisonarbeiter gemeldet?

Wenn Ihr Erntehelfer bereits sozialversicherungspflichtig in seinem Heimatland beschäftigt ist und nur vorübergehend in Deutschland arbeitet, muss er Ihnen die Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung) vorlegen. Dann melden Sie den Arbeitnehmer im Sozialversicherungssystem des Wohnstaates an und führen die Sozialabgaben an den dortigen Sozialversicherungsträger ab. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr Erntehelfer selbstständig in seinem Heimatland arbeitet und diese Tätigkeit eng verwandt mit den Arbeiten ist, für den Sie ihn engagieren. Bestes Beispiel: Ihr Erntehelfer ist selbst Bauer. Auch dann ist eine A1-Bescheinigung nötig.

Kann Ihr Saisonarbeiter keine A1-Bescheinigung vorlegen, müssen Sie prüfen, ob diese Bescheinigung noch besorgt werden muss oder ob Sie Ihren Arbeitnehmer in der deutschen Sozialversicherung anmelden müssen.

Um allen Beteiligten zu helfen, diese Formalität zügig und korrekt zu erledigen, gibt es einen Fragebogen, der in viele Sprachen übersetzt wurde. Derzeit liegen Übersetzungen in diesen Fremdsprachen vor:

  • Bulgarisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Slowakisch
  • Ungarisch
  • Englisch
  • Georgisch
  • Ukrainisch

Jeder Fragebogen ist übrigens zweisprachig, also immer in Deutsch plus der jeweiligen Fremdsprache. So können Sie im Zweifel zusammen mit Ihrem Saisonarbeiter den Fragebogen ausfüllen. Wenn Sie die Sozialversicherung des Wohnstaates erreichen wollen, aber nicht wissen wie, hilft Ihnen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weiter.

Download der Fragebögen und weitere Informationen

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