Wenn Sie als Arbeitgeber neue Arbeitnehmer einstellen oder sich bei Ihren laufend beschäftigten Arbeitnehmern relevante Änderungen ergeben, melden Sie dies zu den verschiedenen Zweigen der deutschen Sozialversicherung (SV).Um sicherzustellen, dass die Meldungen sowohl einheitlich als auch eindeutig sind, existiert für diese Meldungen die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV).

Tätigkeitsschlüssel ist Bestandteil der SV-Meldungen

Über die DEÜV melden Sie Ihren Unternehmensdaten, die persönlichen Stammdaten und die Beschäftigungszeiten Ihrer Arbeitnehmer. Darüber hinaus melden Sie auch die Tätigkeiten, die Ihre Arbeitnehmer ausüben.Die Informationen zur ausgeübten Tätigkeit benötigt die Bundesagentur für Arbeit (BA). Denn damit kommt sie ihrem gesetzlichen Auftrag nach, regelmäßig Statistiken zur Beschäftigungssituation in Deutschland zu erstellen.

Aktualisierung der Tätigkeitsschlüssel

Die verschiedenen Tätigkeiten sind von der BA als Schlüsselsystem aufgebaut und in einem Verzeichnis zusammengestellt worden. Hieraus können Sie die passenden Schlüssel entnehmen und in Ihren Meldungen verwenden.Um den laufenden Änderungen in der Beschäftigungswelt Rechnung zu tragen, veröffentlicht die BA regelmäßig Aktualisierungen der Tätigkeitsschlüssel.

Onlineangebote der BA

Um sich selbst oder Ihre Entgeltabrechnungssoftware auf den Stand zu bringen, hat die BA eine Downloadmöglichkeit eingerichtet. Hier können Sie sich die aktuellen Tätigkeitsschlüssel in der Version 2.2 herunter laden.Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, direkt online die korrekten Tätigkeitsschlüssel zu ermitteln. Nutzen Sie hierzu den Link zum Onlineangebot Tätigkeitsschlüssel der BA. Denn hier sind natürlich immer die aktuellen Schlüssel hinterlegt.