Der Sommer steht vor der Tür und schon erreichen die ersten Hitzewellen das Land. Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, ihre Beschäftigten wirksam vor den gesundheitlichen Folgen großer Hitze am Arbeitsplatz zu schützen. Das ist nicht nur eine gesetzliche Aufgabe, sondern in erster Linie auch eine Frage der Fürsorge. Angesichts der häufiger werden Hitzewellen wird es immer wichtiger, dass Unternehmen strukturiert, vorausschauend und konsequent handeln.
Warum Hitze am Arbeitsplatz ein ernstes Gesundheitsrisiko ist
Hohe Temperaturen beeinträchtigen nicht nur das allgemeine Wohlbefinden, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Beschäftigten. Typische Folgen zu hoher Temperaturen sind:
- Kreislaufprobleme, Schwindel, Kopfschmerzen
- Hitzestress, Erschöpfung, Konzentrationsschwäche
- Erhöhtes Unfallrisiko durch reduzierte Aufmerksamkeit
- Hitzschlag oder Dehydrierung in extremen Fällen
Besonders belastet sind Mitarbeiter in Produktionshallen, bei Tätigkeiten im Freien, z.B. auf Baustellen, in Fahrzeugen, Küchen oder schlecht klimatisierten Büros.
Warum der Gesundheitsschutz im Eigeninteresse des Arbeitgebers liegt
Ein wesentlicher Aspekt ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden. Zugleich liegt es aber auch im eigenen Interesse des Unternehmens, gesundheitliche Gefahren für die Mitarbeitenden möglichst zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Erkennbare Fürsorge und Verständnis für die Mitarbeitenden führt zu einer höheren Motivation und einer engeren Bindung an das Unternehmen. Außerdem geht hat es auch finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen. Jeder Tag der Arbeitsunfähigkeit verursacht Kosten. Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall können Umsatzeinbußen, zusätzliche Kosten für Überstunden der anderen Mitarbeiter und entgangene Aufträge das Ergebnis verschlechtern.
Gesundheitsschutz dient allen Beteiligten. Die dafür aufgewendeten Kosten amortisieren sich in der Regel sehr schnell.
Welche konkreten Maßnahmen sinnvoll sind
Welche Maßnahmen zum Schutz vor zu großer Hitze sinnvoll und notwendig sind, hängt in erster Linie vom Arbeitsplatz ab. Nicht zuletzt deshalb schreibt der Gesetzgeber für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vor. Nicht jede Maßnahme macht an jedem Arbeitsplatz Sinn. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Arbeitsplätzen im Freien und in Gebäuden, aber auch zwischen körperlicher und geistiger Arbeit. Im Freien kommt neben dem Schutz vor Hitze auch noch der Schutz vor UV-Strahlung hinzu. Lesen Sie dazu unsere Meldung vom 18.4.2024.
Maßnahmen im Freien können eine bewegliche, flexible Verschattung des Arbeitsplatzes sein oder ein Verschieben der Arbeitszeit in kühlere Tageszeiten sein. Innerhalb von Gebäuden spielen Lüftungs- und Klimaanlagen, aber auch die Verschattung von Fenstern eine große Rolle. Ist eine Abkühlung technisch oder aus anderen Gründen nicht möglich, können auch hier eine Verlagerung der Arbeitszeit oder verlängerte Pausen hilfreich sein. Bei Arbeit an Maschinen kann eine Wärmeschutzverkleidung oder eine Wärmeableitung Erleichterung schaffen.
Hilfestellung bei der Analyse und der Planung von nötigen Maßnahmen erhalten Sie unter anderem bei den Berufsgenossenschaften. Grundsätzliche Informationen zum Hitzeschutz finden Sie unter der BGW Online zum Thema Hitzeschutz. Außerdem steht Ihnen ebenso ein Lernportal der BGW-Online zur Verfügung.
Weitere ausführliche Informationen bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmagazin – BAuA.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Wissenswert dazu die Frage-Antwort-Kataloge Krankheit sowie Unfall und Berufskrankheit. Außerdem stellen wir Ihnen die Steckbriefe Gefahrtarifstelle und den Steckbrief Krankheit bereit.

