Wichtige Aufgabe der Unternehmen ist der Arbeits- und Unfallschutz. Maßnahmen zur Unfallverhütung sind immer stärker im Fokus – und das zeigt Wirkung. Die Zahlen der Berufsgenossenschaften für das Jahr 2023 können sich sehen lassen. Die Zahl der Arbeitsunfälle insgesamt ist leicht gesunken 0,3 Prozent. Die Unfälle mit tödlichem Ausgang sind auf dem niedrigsten Stand aller Zeiten. Nur 610 solcher Unfälle haben sich ereignet. Ein Indikator dafür, dass die Präventionsmaßnahmen zur Unfallverhütung wirksam sind.

Allerdings gibt es auch ein paar Wehmutstropfen: So ist die Zahl der Wegeunfälle im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen und liegt etwa auf Höhe des Vorcoronaniveaus. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 waren die Zahlen deutlich niedriger, vermutlich bedingt durch häufiges Home-Office und Verzicht auf viele Dienstreisen.

Besonderes Kapitel Berufskrankheiten

Auch positiv, aber trotzdem anders sieht die Lage bei den Berufskrankheiten aus. Im Jahr 2022 wurde bei 199.542 Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt – dies waren 61,4 % mehr als im Vorjahr und fünfmal so viel wie 2020. Infektionskrankheiten machen dabei den Großteil der Anerkennungen aus. Hier sind eindeutig die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu erkennen. Im Vergleich 2023 zum Vorjahr sank die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten zwar kräftig, nämlich von 201.700 auf knapp 73.000, das sind aber immer noch fast doppelt so viel wie im Jahr 2020 (39.500). Auch hier lassen sich unschwer die Auswirkungen von Corona erkennen. Da die Anerkennung einer Berufskrankheit naturgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt, zeigen sich die Auswirkungen bestimmter Ereignisse immer etwas zeitverzögert.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind ein Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Ihre Aufgaben sind in erster Linie der Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren bei der Arbeit.

Zu den präventiven Aufgaben der Berufsgenossenschaften zählt die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Sie setzen Maßnahmen zum Arbeitsschutz um, um Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen. Dazu gehören die Überwachung von Arbeitsbedingungen, die Erstellung von Sicherheitsrichtlinien und die Förderung von Präventionsmaßnahmen in Unternehmen.

Trotz aller präventiven Maßnahmen können Arbeitsunfälle nie gänzlich ausgeschlossen werden. Wenn es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt, tritt die Berufsgenossenschaft mit den notwendigen medizinischen und weiteren Leistungen ein.

Dazu gehören die medizinische Behandlung sowie finanzielle Leistungen und Leistungen zur Teilhabe, um die betroffenen Arbeitnehmer wieder in das Arbeitsleben zurückzuführen.

Außerdem zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld als Lohnersatzleistung (nach Ende der Entgeltfortzahlung). Bei einem dauerhaften Gesundheitsschaden, kann auch eine Rente gewährt werden, bei einem tödlichen Ausgang auch für die Hinterbliebenen.

Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt durch Beiträge der Unternehmen. Die Höhe der Beiträge hängt unter anderem vom Arbeitsentgelt ab, aber auch von der Unfallhäufigkeit des Betriebes.

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Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere Steckbriefe Unfall und Berufskrankheit . Außerdem stehen Ihnen unsere Frage-Antwort-Kataloge Krankheit und Unfall und Berufskrankheit als Unterstützung zur Verfügung.