Die Zahl der Arbeitsunfälle geht seit Jahren zurück. Auch die vorläufigen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für das Jahr 2025 zeigen diesen Trend: Die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle sank im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,2 Prozent auf 730.598 Fälle. Davon waren 335 tödliche Arbeitsunfälle. Bei den Wegeunfällen ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen: Mit 175.140 Fällen lag ihre Zahl um knapp 1 Prozent über dem Vorjahreswert.

Obwohl diese Zahlen durchaus erfreulich sind, zeigen sie doch, dass ein Arbeitsunfall nicht generell ausgeschlossen werden kann. Trotz aller Prävention und Unfallverhütungsmaßnahmen kann es trotzdem einmal passieren. Dann ist es wichtig zu wissen, was der Arbeitgeber im Falle eines Falles tun muss. (Hinweis: Die folgenden Informationen gelten – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – auch für Wegeunfälle.)

Was ist bei einem Unfall als erstes zu tun?

Ganz unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeits- oder einen anderen Unfall handelt, sind immer Sofortmaßnahmen am Unfallort erforderlich. Dazu gehören die Erstversorgung durch Ersthelfer, ggf. Absetzen des Notrufs (112), das Absichern der Unfallstelle und die Beseitigung akuter Gefahren.

Bei einem Arbeitsunfall ist neben oder anstelle der normalen ärztlichen Behandlung (soweit erforderlich) die Vorstellung beim Durchgangsarzt vorgeschrieben. Das gilt auch, wenn nur der Verdacht auf einen Arbeitsunfall besteht.

Wann und wie muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?

Der Unternehmer muss jeden Arbeits- oder Wegeunfall anzuzeigen, wenn der Beschäftigte tödlich verunglückt wird oder so verletzt ist, dass eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen eintritt.

Die Unfallanzeige ist innerhalb von drei Tagen (ab Kenntnis vom Unfall) beim zuständigen Unfallversicherungsträger abzugeben. Die Unfallanzeige ist grundsätzlich durch elektronische Datenübertragung zu erstatten. Allerdings besteht noch eine Übergangsregelung. Bis zum 31.12.2027 können Unfallanzeigen weiterhin auf den bisherigen Vordrucken erstattet werden. Diese stehen jeweils auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften als Download zur Verfügung.

Wichtig: Auch wenn ein Unfall nicht meldepflichtig ist, muss er vom Arbeitgeber trotzdem intern dokumentiert werden.

Bei der Meldung für den Unfallversicherungsträger sind auch der Betriebs- bzw. Personalrat zu beteiligen und die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt zu informieren. Sofern das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegt, ist außerdem der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) eine Durchschrift der Unfallanzeige zuzusenden.

Auch der verunglückte Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Kopie der Unfallanzeige.

Was der Arbeitgeber sonst noch tun sollte

Ziel sollte es sein, vergleichbare Unfälle künftig möglichst zu vermeiden. Dafür ist es wichtig, die Unfallursache zu analysieren und geeignete technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Wie viel Ersthelfer braucht man im Betrieb?

Grundsätzlich muss es in jedem Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt, Ersthelfer geben. Damit soll sichergestellt werden, dass bei Unfällen die Erstversorgung gewährleistet ist. Bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer zu benennen, bei mehr Beschäftigten gilt als Grundregel 10 Prozent der Belegschaft. Allerdings reicht das häufig nicht aus, etwa bei Schichtbetrieb oder räumlich getrennten Betriebsteilen. Zudem muss auch während Urlaub oder anderen Abwesenheit sichergestellt werden, dass ein Ersthelfer verfügbar ist. Wichtig: Die Ersthelfer müssen namentlich benannt und auch den anderen Mitarbeitern bekannt gegeben werden (z.B. durch Aushang). So wissen sie, an wen sich ggf. wenden können.

Ersthelfer benötigen eine Grundausbildung, die beispielsweise durch Schulungen beim Roten Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund oder anderen Organisationen erfolgt. Die Schulung ist regelmäßig zu wiederholen.

In Betrieben mit besonderen Gefährdungen ist ggf. zusätzlich ein Betriebssanitäter erforderlich, hier reichen reine Ersthelfer nicht aus.

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