Traditionell beginnen viele Schulabgänger im Sommer ihre Ausbildung: Doch leider befinden sich viele Unternehmen – gerade kleine und mittlere, die KMUs – in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Das wiederum führt dazu, dass sie weniger Ausbildungsplätze anbieten. Fatal, denn so wächst jetzt die Jugendarbeitslosigkeit und zukünftig droht ein Fachkräftemangel.
Deshalb hat die Bundesregierung bereits zum 1. August 2020 ein Programm aufgelegt: „Ausbildungsplätze sichern“, das sich vor allem an die KMUs richtet. Ausbildungsprämien bieten Anreize, damit Unternehmer Auszubildende trotz Umsatzeinbußen neu einstellen oder sie von insolventen Betrieben zu übernehmen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung abschließen können.
Ausbildungsplätze sichern im Jahr 2021: Das ändert sich
Damit die Anzahl der Ausbildungsangebote der Betriebe auch in diesem Jahr nicht weiter sinkt, hat das Bundeskabinett am 17. März 2021 beschlossen, das Programm nicht nur zu verlängern. Zusätzlich werden die Prämien deutlich angehoben, teilweise sogar verdoppelt. Auch die Voraussetzungen zum Abruf der Prämien haben sich verändert. Insgesamt stellt der Bund hierfür 700 Millionen Euro bereit. Das Wichtigste zur Ausbildungsprämie in Kürze:
- Die bisherigen Fördermöglichkeiten enden nicht zum 15. Februar 2021, sondern erst am 31. Mai 2021.
- Stellen Sie ab dem 1. Juni 2021 einen neuen Auszubildenden ein, können Sie 4.000 Euro als Ausbildungsprämie erhalten. Bislang waren es 2.000 Euro.
- Werden Sie ab dem 1. Juni 2021 sogar noch mehr Ausbildungsplätze schaffen als vorher, erhalten Sie pro Auszubildenden sogar 6.000 Euro (bis 31. Mai 2021 sind es 3.000 Euro).
- Bisher konnten nur Betriebe mit höchstens 249 Mitarbeitern die Prämie beantragen. Ab 1. Juni 2021 dürfen Sie bis zu 499 Arbeitnehmer beschäftigen.
- Die Übernahmeprämie läuft ebenfalls nicht aus, sondern gilt bis 31.12.2021. Außerdem wird sie erhöht. Wenn Sie einen Auszubildenden aus einem Betrieb übernehmen, der Insolvenz anmelden musste, können Sie 6.000 Euro Prämie erhalten. Gleiches gilt, wenn der ursprünglich ausbildende Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie dem Auszubildenden kündigte oder kündigen wird.
Brutto-Arbeitsentgelt des Ausbilders
Darüber hinaus verlängert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Zuschüsse und Fördergelder zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Ausbildern bis 31. Dezember 2021: Die Hälfte des Entgelts (maximal 4.000 Euro plus 20 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge) könnte dann der Staat als Zuschuss zum Brutto-Arbeitsentgelt übernehmen. Auch hier gilt dann die erweiterte Förderung für Betriebe mit bis zu 499 Arbeitnehmern.
Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe
Haben Sie als Arbeitgeber nur bis zu vier Mitarbeiter und bilden aus, können Sie einen weiteren einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro pro Auszubildenden beantragen. Die Voraussetzung hierfür: Ihr Betrieb musste wegen der Corona-Pandemie von einer Behörde vorübergehend die Geschäftstätigkeit einstellen. Trotzdem haben Sie an mindestens 30 Tagen die Ausbildung fortgesetzt. Beispiel hierfür sind Gastronomiebetriebe.
Weiterführende Informationen und Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundeagentur für Arbeit bietet Ihnen zur Ausbildungsprämie weiterführende Informationen, eine aufschlussreiche FAQ-Liste sowie Online-Anträge auf ihrer Seite „Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern“.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Im Steckbrief Ausbildung finden Sie grundsätzliche Informationen, die Sie als ausbildender Betrieb beachten sollten.
Mit dem Frage-Antwort-Katalog „Neueinstellung Auszubildender“ können Sie einfach ermitteln, wie Sie Ihren neuen Azubi korrekt in der Sozialversicherung anmelden.
Experten finden die Dokumente der Sozialversicherung zum Thema in unserer SV-Bibliothek in der Rubrik „Studenten, Auszubildende und Praktikanten“.