Eine Gefährdungsbeurteilung hilft Betrieben, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und gesundheitliche Schäden des Arbeitnehmers zu vermeiden. Für körperliche Gefahren ist dies bereits Gang und Gäbe. Aber nur wenige Unternehmen in Deutschland nutzen das Instrument der Gefährdungsbeurteilung dazu, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln. Nicht einmal acht Prozent aller Betriebe in Deutschland hatten dies bisher getan. Das ist das Ergebnis des Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ im Jahr 2018.

Viele ahnen, dass die Psyche auf Dauer leidet

Selbst wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Betrieb ahnen, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu hoch ist, sind viele ratlos, wie sich das mit einer Gefährdungsbeurteilung erfassen lässt. Und vor allem: Welche Schlüsse sollen sie anschließend daraus ziehen, um die Belastung zu verringern? Denn das ist das Ziel: Symptome wie Schlafstörungen, Rücken- und Kopfschmerzen und mangelnde Konzentrationsfähigkeit weisen auf eine Überlastung hin. Ohne Beseitigung der Ursachen können sie zu gravierenden psychischen Störungen wie Depressionen, Burn-Out-Syndromen oder posttraumatischen Belastungsstörungen führen.

Auch eine Gefährdung der Psyche kann beurteilt werden

Bereits seit 2003 sind psychische Belastungsfaktoren ausdrücklich Teil der Gesetzgebung, nach der die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu erfolgen hat. Dazu sollten Sie z. B. diese Fragen beantworten:

  • Arbeitsintensität: Wie hoch ist der Leistungs- und Zeitdruck für Ihren Arbeitnehmer?
  • Gestaltung der Arbeitszeit: Gibt es bei Ihnen klare Regeln zur Erreichbarkeit? Sind Schichtdienste üblich? Haben Sie die Arbeitszeit im Home Office geregelt?
  • Handlungsspielraum: Wie frei ist Ihr Arbeitnehmer darin, seine Aufgaben selbständig zu erledigen?
  • Soziale Beziehungen: Wie entspannt sind die Beziehungen zu Kollegen und Kunden?
  • Arbeitsumgebung: Gibt es Stressfaktoren wie Dauerlärm oder ähnliches?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein erster Schritt in dem Prozess, die Arbeitsumstände besser zu gestalten. Anschließend ist es wichtig, die erkannten Gefährdungen zu verringern. So wissen die Arbeitnehmer häufig sehr genau, wo genau im Betrieb die Auslöser und Probleme für psychische Belastungen liegen. Aus den Erkenntnissen der Belegschaft sollten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber Maßnahmen definieren und umsetzen. Dadurch kann eine dauerhafte und effektive Reduktion dieser Faktoren gemeinsam gelingen.

Geringere psychische Belastungen sind ein Gewinn für beide Seiten

Der Erfolg ist ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn bleibt die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer erhalten, beugen Sie auch krankheitsbedingten Ausfällen in der Belegschaft vor. Generell sorgt ein entspannteres Arbeitsklima für mehr Zufriedenheit und weniger Fluktuation unter Ihren Arbeitnehmern. Gute Gründe also für Unternehmer und Führungskräfte, sich ernsthaft mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu befassen.

Beratung und Unterstützung durch die Unfallversicherung

Aber wie geht man es konkret an? Hier hilft Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Unfallkasse, die Sie direkt ansprechen können. Darüber hinaus finden Sie im Internet viele Informationsangebote der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

  • Auf gda-psyche.de finden Sie viele konkrete Informationen, Erklärungen und Handlungshilfen. Praxisbeispiele sowie eine Liste mit Beratungsstellen in Ihrer Nähe runden das Angebot ab.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Ihr Arbeitnehmer trotz aller Vorbeugung dennoch erkrankt oder einen Unfall erleidet, können Sie mit unserem Frage-Antwort-Katalogen Krankheit und Unfall ermitteln, was zu tun ist.

Kompakte Informationen finden Sie in unseren Steckbriefen