Durchgangsarzt – nein, das ist keine besondere Fachrichtung. Vielmehr ist der Durchgangsarzt, kurz D-Arzt genannt, ein Arzt, der neben seiner sonstigen ärztlichen Tätigkeit auf die Beurteilung von Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen spezialisiert ist. Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) lassen die Fachärzte als D-Ärzte zu, die über spezielle unfallmedizinische Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Diese Arztpraxen erfüllen spezielle technische, personelle und räumliche Anforderungen. Dazu kommen Pflichten wie beispielsweise regelmäßige Fortbildungen, um die Qualität der Behandlungen zu sichern. Der D-Arzt entscheidet und koordiniert die weitere Behandlung einschließlich Rehabilitation und verordnet benötigte Medikamente und Hilfsmittel.

Wenn Ihr Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall nicht direkt in ein Krankenhaus kommt, darf er daher nicht zu einem Arzt seiner Wahl gehen, sondern muss zu einem Durchgangsarzt als Experten. Außerdem kann es sonst Schwierigkeiten bei den Behandlungskosten geben. Darauf sollten Sie Ihren Arbeitnehmer hinweisen.

Es gibt in Deutschland rund 3.500 Durchgangsärzte. Im Regelfall sind es Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Den richtigen Durchgangsarzt in Ihrer Nähe können Sie bei der DGUV direkt online finden.

Ausnahmen gibt es aber auch:

  • Kleine Unfälle kann auch ein Allgemeinarzt behandeln. Das gilt, wenn Arbeitsunfähigkeit nur am Unfalltag besteht und die Behandlung insgesamt nicht länger als eine Woche dauert.
  • Augen, Hals-Nasen-Ohren und Zähne: Wenn nur eines dieser Organe betroffen ist, kann der Arbeitnehmer auch sofort zum Augenarzt, zum HNO-Arzt oder zum Zahnarzt gehen.
  • Schwere Unfälle werden direkt im Krankenhaus behandelt. Viele Unfallambulanzen gelten als Durchgangsarzt, wenn der leitende Arzt eine Zulassung als D-Arzt hat. Das Unfallopfer wird dann schnellstmöglich in spezielle Krankenhäuser oder berufsgenossenschaftliche Kliniken verlegt.
  • Berufskrankheiten sind keine Arbeitsunfälle. Bei einem solchen Verdacht kann der Arbeitnehmer zum Haus- oder Facharzt gehen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Zu den Themen finden Sie viele Informationen im Informationsportal. Passiert bei Ihnen ein Arbeits- oder Wegeunfall, können Sie im Frage-Antwort-Katalog Unfall und Berufskrankheit prüfen, was Sie als Arbeitgeber zu beachten haben. Mehr Informationen gibt es im Steckbrief Unfall.

Wenn Sie mal schnell eine Erklärung zu einem Begriff suchen, dann empfehlen wir Ihnen unser Glossar. Von A bis Z wird kurz erläutert, was wichtig ist. Und wenn es dazu mehr in einem Steckbrief gibt, finden Sie den Link zur  Vertiefung Ihres Wissens.