Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen. Dieser Wert gilt seither generell für alle Beschäftigten. In einigen Branchen gibt es aber abweichende Regelungen mit einem höheren Mindestlohn. Dazu gehört auch der Bereich der Pflege.
Weshalb gibt es in der Pflege einen höheren Mindestlohn?
In Deutschland gibt es einen akuten Mangel an Pflegekräften. Deshalb versucht die Bundesregierung die Pflegeberufe attraktiver zu machen und so zusätzliche Arbeitskräfte für diesen Bereich zu gewinnen. Ein Aspekt dabei ist ein höherer als der allgemeine Mindestlohn. Jeweils zum 1. Juli wird die Höhe des Mindestlohns in den Pflegeberufen überprüft und ggf. angepasst. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.
Die besonderen Mindestlöhne in der Pflegebranche gelten insbesondere für die Altenpflege und für Einrichtungen, die unter die einschlägigen Tarifverträge oder Rechtsverordnungen fallen.
Für andere Pflegeberufe (z. B. in Krankenhäusern) gilt in der Regel der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, sofern kein spezieller Tarifvertrag Anwendung findet. In Privathaushalten gilt nicht der besondere Mindestlohn für die Pflege, sondern der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro (2026).
Wie entwickelt sich der Mindestlohn in der Pflege?
Die Pflegekommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns vor. Ihre Empfehlungen orientieren sich an der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Die Kommission hat acht Mitglieder: Vier von Arbeitgeberseite und vier von Arbeitnehmerseite. Die neuen Mindestlöhne wurden für die Zeit ab 1. Juli 2026 und zugleich ab 1. Juli 2027 festgelegt.
Die Höhe des anzuwenden Mindestlohns ist abhängig von der Qualifikation der Pflegebeschäftigten. So gilt für Pflegehilfskräfte ein geringer Betrag als für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit) und für Pflegefachkräfte.
Es gelten folgende Werte:
| Qualifikation | Mindestlohn ab 1. Juli 2026 | Mindestlohn ab 1. Juli 2027 |
| Pflegehilfskräfte | 16,52 Euro | 16,95 Euro |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 17,80 Euro | 18,26 Euro |
| Pflegefachkräfte | 21,03 Euro | 21,58 Euro |
Was bedeutet der Mindestlohn für den Arbeitgeber?
Beschäftigte in der Pflege haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Damit ist sichergestellt, dass ihre Arbeit fair entlohnt wird. Zudem haben die Beschäftigten einen Anspruch auf die Nachzahlung. Und für die Sozialversicherung gilt: Beiträge müssen aus dem Entgelt gezahlt werden, auf das der Versicherte einen Anspruch hat – auch wenn die tatsächliche Zahlung niedriger ausfällt. Im Falle eines Falles würde also der Betriebsprüfer eine Nachforderung der Beiträge vornehmen.
Welche Vorteile hat der Arbeitgeber vom höheren Mindestlohn?
Auch wenn höhere Personalkosten entstehen, bringt der Mindestlohn klare Vorteile: Er macht den Pflegeberuf attraktiver und erleichtert es, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu halten. Gleichzeitig sorgt die längerfristige Festlegung der Mindestlöhne für Planbarkeit, sodass Arbeitgeber ihre Personalbudgets verlässlicher kalkulieren können.
Was ist sonst noch wichtig?
Die Pflege anderer Menschen ist ein anstrengender und herausfordernder Beruf. Da spielt zwar die finanzielle Ausstattung sicherlich eine Rolle, aber mindestens genauso wichtig dürften die Arbeitsbedingungen sein. Permanente Überlastung durch zu wenig Mitarbeitende sind eines der häufigsten Probleme in der Pflege. Fallen dann deshalb Arbeitskräfte krankheitsbedingt aus, steigt damit die Belastung der verbleibenden Kolleginnen und Kollegen. Ein Teufelskreis, der unbedingt durchbrochen werden sollte. Ein Aspekt dafür ist eben der höhere Mindestlohn in der Pflege, um weitere Arbeitskräfte rekrutieren zu können.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Lesen Sie zu diesem Thema den Frage-Antwort-Katalog Pflege und Lebensführung.
