Als Arbeitgeber müssen Sie schauen, dass Sie Ihre Fachkräfte halten und ggf. neue hinzugewinnen. Aber mit welchen Argumenten? Ein wichtiger Aspekt kann eine gute betriebliche Altersversorgung sein. Aber wie viel kommt am Ende dabei heraus? Hier die Übersicht zu behalten, ist bislang nicht einfach.

Ein neues Angebot der Rentenversicherung

Ein neues System, die digitale Rentenübersicht, wird helfen: Ab Sommer 2023 werden alle Bürger Informationen über ihre individuellen Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung digital abrufen können. So können die Altersvorsorgeansprüche aus verschiedenen Systemen übersichtlich und zentral gebündelt eingesehen werden. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenfrei und einfach über das Internet möglich.
Zunächst laufen noch ausführliche Tests durch Testnutzer, bei denen es um die Funktionalität, aber auch die Weiterentwicklung der Inhalte geht. Ab Sommer 2023 steht das Portal dann für alle offen.

Das Ziel

Bisher bekommen die Versicherten von den jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen separate Informationen zu ihren jeweiligen Ansprüchen. Jeder macht es anders, so dass unterschiedliche Inhalte, Darstellungsweisen und Zeitpunkte der Erstellung es oft fast unmöglich machen, einen Gesamtüberblick über die individuellen Leistungsansprüche im Rentenalter zu gewinnen. Mit der digitalen Rentenübersicht werden die einzelnen Altersvorsorgeansprüche in einer strukturierten und verständlichen Übersicht transparent dargestellt. Das erleichtert die Beschäftigung mit der eigenen Altersvorsorge und hilft, mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen.

Etwas Geduld ist allerdings von Nöten, denn zu Beginn werden noch nicht alle Informationen aus allen Sicherungssystemen in der digitalen Rentenübersicht vorliegen.

Und wenn die Rente nicht reicht?

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner arbeiten, weil die Summe der diversen Rentenbezüge nicht reicht, um den Lebensstandard zu halten. Bis Ende 2022 gab es für diejenigen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze etwas hinzuverdienen wollten, eine Obergrenze. Die wurde wegen der Corona-Pandemie die letzten Jahre stark angehoben. Nun ist die Hinzuverdienstgrenze ganz weggefallen – allerdings nicht für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Details hierzu lesen Sie in unserer Meldung Grenze Hinzuverdienst Rentner wird erhöht bzw. fällt weg.

Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Erfragen Sie, welche Art von Rente Ihr Arbeitnehmer bezieht – ggf. können Sie ihn weit über die Verdienstgrenze eines Minijobs hinaus beschäftigen und von seiner langjähriger Erfahrung profitieren.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Nutzen Sie unsere Frage-Antwort-Kataloge Alter und Rente, wenn Sie einen Arbeitnehmer mit Rentenanspruch beschäftigen möchten, zum ersten Mal als Zahlstelle fungieren sollen oder Sie Fragen zur Befreiung der Rentenversicherungspflicht klären möchten.

Kompakte Infos zum Thema Rente finden Sie in den Steckbriefen