Organspende ist in auch in diesem Jahr ein viel diskutiertes Thema gewesen. Dabei laufen die Meinungen und Einstellungen hierzu  stark auseinander. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum 1. April 2019 umfangreiche Verbesserungen vorgenommen, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen.

Meist denken wir beim Thema Organspenden lediglich an die Entscheidungssituation beim Eintritt des Todes. Allerdings stellt auch die Lebendorganspende eine wichtige Säule für die Gesundung oder Rettung anderer Menschenleben dar. Zu nennen sind hier insbesondere die Lebendspende

  • einer Niere
  • eines Teils der Leber
  • von Körpergewebe (insbesondere Blutstammzellen, Knochenmark und Haut)

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3a EntgFG) ist geregelt, dass Arbeitnehmer, die eine Lebendorganspende vornehmen lassen und aus diesem Grund der Arbeit fernbleiben, den gleichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wie bei einer üblichen, krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Diese Regelung gilt auch für die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer für Voruntersuchungen sowie für Nachbehandlungen im Zusammenhang mit der Organspende, von der Arbeit fernbleibt.

Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Damit Sie als Arbeitgeber jedoch nicht die Last der Lebendspende zu tragen haben, ist für Sie ein Erstattungsanspruch gegenüber der jeweiligen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung des Empfängers der Lebendspende in § 3a Abs. 2 EntgFG geregelt.

Auf Antrag können Sie sich erstatten lassen:

  • das fortgezahlte Arbeitsentgelt,
  • die arbeitgeberseitig hierauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge,
  • die arbeitgeberseitig geleisteten, hierauf entfallenen Beiträge zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei der Beantragung der Erstattung ist an gleicher Stelle im Gesetz festgeschrieben.

Umfangreiche Informationen zum Thema Organspende finden Sie auf der offiziellen Website organspende-info.de.

Unser Service für Sie im Informationsportal

In der SV-Bibliothek des Informationsportals finden Sie nicht nur die Unterlagen zum Erstattungsanspruch. Sie können auch die einzusetzenden Meldungsvordrucke als pdf direkt herunterladen: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung der Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls der Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen.